Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der 2. Stellvertreter der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz), Frau Heike Korittke, erhält ab dem 17.05.2018 eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 135,00 €.
Erläuterungen:
Nach § 56 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) benennt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem Kreis der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Gemäß § 56 Abs. 3 letzter Satz BbgKVerf kann der hauptamtliche Bürgermeister weitere Stellvertreter bestimmen.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0162/2015 vom 10.07.2015 ist Frau Heike Korittke 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.
Nach § 8 Abs. 2 BbgKomBesV kann den zu allgemeinen Stellvertretern der Hauptverwaltungsbeamten bestellten Beamten eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gewährt werden. Die Bemessung der Höhe ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BbgKomBesV und beträgt maximal 135,00 € /Monat.
Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.
Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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