Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0594/2018  

 
 
Betreff: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 2. Stellvertreter der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz), Frau Heike Korittke, ab dem 17.05.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Angelika
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Hoffmann, Angelika
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.09.2018 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2018 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Stellvertreter der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz), Frau Heike Korittke, erhält ab dem 17.05.2018 eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV)r hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 135,00 €.

 


Erläuterungen:

 

Nach § 56 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) benennt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem Kreis der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.

Gemäß § 56 Abs. 3 letzter Satz BbgKVerf kann der hauptamtliche Bürgermeister weitere Stellvertreter bestimmen.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0162/2015 vom 10.07.2015 ist Frau Heike Korittke 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

Nach § 8 Abs. 2 BbgKomBesV kann den zu allgemeinen Stellvertretern der Hauptverwaltungsbeamten bestellten Beamten eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gewährt werden.

Die Bemessung der Höhe ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BbgKomBesV und beträgt maximal 135,00 € /Monat.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.

 

Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

11.1.01.200 50110000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

ca. 1.100,00

EUR

218.200,00

EUR

148.593,96

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen: