Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2018 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003). Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.
Im Jahr 2018 stehen insgesamt 8.000,00 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 10 Förderanträge von 9 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2018 insgesamt 9.124,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 Euro nicht überschreiten. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt. Aus diesem Grund erhalten Vereine, die zwei Anträge für verschiedene Aktivitäten eingereicht haben, ebenfalls nur eine maximale Förderung von insgesamt 800,00 Euro.
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichend vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr nicht notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel 6.700,00 Euro beträgt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine
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