Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisungen an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom 7. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
Berücksichtigung finden bis zum ersten Abgabetermin (30. Juni 2018) 10 eingereichte Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 11.913,10 Euro.
Mit dem Restbetrag in Höhe von 6.906,90 Euro können gemäß Richtlinie weitere mögliche Anträge in Höhe von maximal 510,00 Euro je Antragsteller gefördert werden.
Gemäß Punkt 4.2 der Richtlinie werden Förderanträge bis 255,00 Euro von der Verwaltung entschieden und der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales davon in Kenntnis gesetzt.
Seit dem 01. Januar 2006 gilt die „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0460/2005 vom 18. November 2005). Nach dieser Richtlinie erfolgt die Zuweisung an die antragstellenden Seniorenbegegnungsstätten zu jeweils gleich großen Teilen, vorbehaltlich entsprechender Antragstellung, aus einem Maximalbudget in Höhe von jährlich 5.000,00 Euro. Es wurden 2.500,00 Euro von der Volkssolidarität Spree-Neiße e.V. für die Begegnungsstätte Am Keuneschen Graben 30 sowie in Höhe von 2.500,00 Euro vom Evangelischen Seniorenzentrum „Friedenshaus“ für die Begegnungsstätte Magnusstraße 6 als Ko-Finanzierung zur Personalkostenförderung des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabeübersicht von Zuwendungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen
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