Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Am Haag“ im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens.
Der Planänderungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke:
- Flurstück 388, Flur 18, Gemarkung Forst (Gesamtfläche) - Flurstück 361/1, Flur 18, Gemarkung Forst (Teilfläche) - Flurstück 386/1, Flur 18, Gemarkung Forst (Teilfläche) - Flurstück 389, Flur 18, Gemarkung Forst (Teilfläche) - Flurstück 369/101, Flur 18, Gemarkung Forst (Teilfläche)
Erläuterungen:
Chronologie der bisherigen Planungen
a) Erstverfahren: Bebauungsplan „Am Haag“, Satzungsbeschluss vom 30.04.1993, Inkraftsetzung mit Veröffentlichung um Amtsblatt vom 23.07.1993
b) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, Satzungsbeschluss vom 03.07.2009 (Beschlussvorlage SVV/0124/2009), Inkraftsetzung mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 17.07.2009 (neues Ausgangsverfahren)
c) Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Am Haag“ (1. Änderung), Satzungsbeschluss am 13.09.2013 (Beschlussvorlage SVV/0852/2013), Inkraftsetzung: 27.09.2013
Im südöstlichen Teilbereich des Gesamtplangebietes „Am Haag“ wurde in der bisherigen Planung eine private Grünfläche festgesetzt, auf welchem sich noch
a) ein altes Fabrikgebäude, b) ein Nebengebäude zum Fabrikgebäude c) und ein ehemals vom Gewässer- und Erhaltungsverband genutztes Gebäude
befinden.
Die Gebäude unter b) und c) sollen nunmehr im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Am Haag“ in Richtung Wohnnutzung entwickelt werden, sodass sich das desolate städtebauliche Erscheinungsbild unmittelbar in Mühlgrabennähe wesentlich verbessern könnte.
Grundlage hierfür soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB sein.
In diesem beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Insofern wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die künftigen Planungskosten laufen über Kofinanzierung über Städtebaumittel. Anlagen:
Lageplan
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