Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0613/2018  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutz- und Niederschalgswasserableitung Skurumer Straße zwischen Muskauer Straße und Triebeler Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: König, Sophie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
06.09.2018 
32. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.09.2018 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan 1
Lageplan 2
Lageplan 3
Lageplan 4

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Skurumer Straße zwischen Muskauer Straße und Triebeler Straße.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt die Skurumer Straße zwischen der Muskauer Straße und der Triebeler Straße grundhaft auszubauen. In diesem Rahmen ist auch die Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung geplant.

 

Schmutzwasserableitung

 

Die Schmutzwasserableitung in der Skurumer Straße unterteilt sich in diesem Bereich in die folgenden 4 Teilabschnitte.

 

  1. Teilabschnitt zwischen der Muskauer Straße und Krummer Weg
  2. Teilabschnitt zwischen Krummer Weg und Sandweg
  3. Teilabschnitt zwischen Sandweg und Kiefernweg
  4. Teilabschnitt zwischen Kiefernweg und Triebeler Straße

 

Im ersten und im dritten Teilabschnitt verläuft der vorhandene Schmutzwasserkanal in der Grünfläche im dlichen Straßennebenbereich. Der Kanal weist in beiden Abschnitten nur eine ungenügende Überdeckung von abschnittsweise weniger als 1,00 m auf. Der vorhandene Kanal wurde mit einem Rohrgefälle von unter 1,0 %o  und damit deutlich unter dem Mindestgefälle von 5,0 %o verlegt. Durch die ungenügende Überdeckung ist ein frostfreier Kanalbetrieb derzeit nicht gewährleistet.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Schmutzwasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen mittels optischer Inspektion untersucht. Im Ergebnis der Inspektion wurden an den vorhandenen Kanälen diverse Schadstellen in Form von Rissen, Scherbenbildungen, einragenden Dichtungen, Lageabweichungen und Wurzeleinwüchsen festgestellt.  Diese Schadstellen schränken die Funktionstüchtigkeit des Kanals stark ein und die Anforderungen an den Gewässerschutz können nicht mehr gewährleistet werden. Gleiches trifft für die Grundstücksanschlussleitungen zu. Auf Grund der aus der optischen Inspektion  festgestellten Schäden, der geringen Überdeckung und des geringen Gefälles muss der Schmutzwasserkanal in diesen Bereichen erneuert werden. Auf eine zusätzliche Schadensklassifizierung nach dem Regelwerk DWA-M 149-3 wurde daher verzichtet. Eine Sanierung des Kanals ist auf Grund der festgestellten Schäden und der geringen Überdeckung nicht möglich.

 

Zur Verbesserung der Gefällesituation und der Überdeckung wird die vorhandene Fließrichtung des Schmutzwasserkanals im ersten Teilabschnitt in Richtung der Muskauer Straße geändert. Der Anschluss an den Schmutzwasserkanal im Kreuzungsbereich der Muskauer Straße ermöglicht die Einhaltung des Kanalmindestgefälle von durchgängig 5 %o  und gewährleistet ebenso eine ausreichende Überdeckung. Die neue Kanaltrasse ist in der südlichen Fahrspur eingeordnet.

 

Im dritten Teilabschnitt wird der neu zu errichtende Schmutzwasserkanal an den bereits neu gebauten Schmutzwasserkanal im Kreuzungsbereich Kiefernweg angeschlossen. Der Anschluss an den Schmutzwasserkanal im Kreuzungsbereich Kiefernweg ermöglicht ebenfalls die Einhaltung des Kanalmindestgefälle von durchgängig 5 %o  und eine ausreichende Überdeckung. Die neue Kanaltrasse ist auch in der südlichen Fahrspur eingeordnet.


Im 2. Teilabschnitt wurde im Jahr 2003 eine Schmutzwasserleitung aus Richtung Krummer Weg in östliche Richtung in der jetzigen nördlichen Fahrspur errichtet. Zur Optimierung des Kanalgefälles wird die Fließrichtung dieser Haltung in östliche Richtung geändert und diese an den neu zu errichtenden Kanal im 3. Teilabschnitt angebunden. Somit kann auch in diesem Abschnitt die Einhaltung des Kanalmindestgefälle von durchgängig 5 %o  gewährleistet werden.

Durch die Verschiebung der Straßenachse um ca. 1,00 m in südliche Richtung wird die  vorhandene Schmutzwasserleitung durch die neue Bordanlage teilweise überbaut und die Errichtung der geplanten Straßeneinläufe ist auf Grund der Tiefenlage der vorhandenen Schmutzwasserleitung nicht möglich. Die  Schmutzwasserleitung muss daher auch aus diesem Grund außer Betrieb genommen und in die südliche Fahrspur verlegt werden.

 

Die vorhandene Schmutzwasserdruckrohrleitung der Schmutzwasserpumpstation Sandweg wird bishe Krummer Weg verlängert und über einen neu zu errichtenden Druckentlastungsschacht in den Schmutzwasserkanal im Krummen Weg neu angebunden. Die Schmutzwasserdruckrohrleitung wird in der südlichen Straßenhälfte verlegt.  

 

Im 4. Teilabschnitt wurde der Schmutzwasserkanal bereits im Jahr 2006 neu errichtet. In diesem Abschnitt sind bis auf die Errichtung noch nicht vorhandener Grundstücksanschlussleitungen keine Maßnahmen vorgesehen. 

 

Im 1. und im 3. Teilabschnitt müssen auf Grund der im Rahmen der optischen Inspektion festgestellten Schäden, der Tiefenlagen und Gefälle auch die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen erneuert werden. Sofern Grundstücke noch keine eigene Schmutzwassergrundstücksanschlussleitung besitzen erhalten diese im Zusammenhang mit der Erneuerung der Schmutzwasserleitung eine separate Anschlussleitung. Im 2. Teilabschnitt müssen die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen an die neue Kanaltrasse angepasst werden.

 

r den nftigen Anschluss des Schmutzwasserkanals in der Muskauer Straße wird im Kreuzungsbereich Skurumer Straße und Muskauer Straße ein Stich in die nördliche Muskauer Straße verlegt.

 

r die Erneuerung der Schmutzwasserableitung ergibt sich folgender Leistungsumfang:

 

-          ca. 413 m Rohrleitung in DN 200 Stz

-          ca. 95 m PE-HD Druckrohrleitung OD 110

-          8 Betonschächte DN 1000

-          1 Druckentlastungsschacht DN 1000 Kunststoff

-          27 Grundstücksanschlussleitungen, Gesamtlänge ca. 190 m, DN 150 Stz

 

Die Erneuerung des Schmutzwasserkanals und der Grundstücksanschlussleitungen erfolgt in offener Bauweise.

 

Niederschlagswasserableitung

 

Die vorhandene  Niederschlagswasserleitung im Teilabschnitt zwischen der Muskauer Straße und Höhe Sandweg verläuft in der nördlichen Fahrspur und teilweise im Gehweg mit westlicher Fließrichtung und bindet in die Niederschlagswasserleitung  der Kreisstraße K 7109 ein. Die Niederschlagswasserleitung hat eine ungenügende Überdeckung von abschnittsweise weniger als 1,00 m.


Im Teilabschnitt zwischen Sandweg und Triebeler Straße verläuft die vorhandene Niederschlagswasserleitung in der nördlichen Fahrspur und abschnittsweise auch im Gehweg. Diese bindet in den Niederschlagswasserkanal  der Landesstraße L 49, Triebeler Straße ein. Der Niederschlagswasserkanal hat in diesem Teilabschnitt ebenfalls eine ungenügende Überdeckung von abschnittsweise weniger als 1,00 m. In beiden Abschnitten muss daher der Niederschlagswasserkanal erneuert werden.

 

Die geplante NW-Ableitung unterteilt sich künftig in zwei Teilabschnitte

 

  1. Teilabschnitt zwischen Muskauer Straße und Krummer Weg
  2. Teilabschnitt zwischen Krummer Weg und Triebeler Straße

 

Mit dieser Abschnittsbildung kann eine ausreichende Tiefenlage und ein ausreichendes Gefälle in beiden Abschnitten gewährleistet werden.

 

Entsprechend der hydraulischen Bemessung wird der NW-Kanal in den Nennweiten DN 250 bis DN 400 verlegt.

 

r den 1. Teilabschnitt erfolgt die Niederschlagswasserableitung in das Versickerungsbecken. Zur Vorbehandlung des Niederschlagswassers ist ein Sedimentationsschacht mit Leichtflüssigkeitsabscheider zum Schutz des Versickerungsbeckens vor Verunreinigungen vorgesehen.

An die in der Kreisstraße K 7109 zu verlegende Haltung zwischen den Schächten N3 und N4 werden auch die Straßenabläufe der Kreisstraße K 7109 angeschlossen, die sich in der Baulast des Landkreises Spree Neiße befinden. Dazu wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen.  Die Anbindung der Niederschlagswasserableitung aus der nördlichen Muskauer Straße erfolgt ebenfalls an diesen Teilabschnitt.

 

Im 2. Teilabschnitt erfolgt die NW-Ableitung wie bereits bei der vorhandenen Ableitung in den Niederschlagswasserkanal in der Triebeler Straße. Der Niederschlagswasserkanal in der Triebeler Straße befindet sich in Baulast des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, da es sich um die Landesstraße L 49 handelt. Zur Regelung der Mitbenutzung dieses Kanals  wird mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ein Nutzungsvertrag geschlossen.

 

Die Straßenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe mit integriertem Schlammfang. Die Anschlussleitungen für die Straßeneinläufe werden mit Kunststoffrohr und einer Nennweite von DN 150 hergestellt.

 

Auf Grund der sich am Schacht N 16 ergebenden Sohlhöhe und der Tiefenlage der Trinkwasserleitung DN 400 Guss, die die Hauptverbindung zwischen dem Wasserwerk Forst und dem Wasserturm darstellt, ist es nicht möglich ohne den Niederschlagswasserkanal als Düker auszubilden, den Anschlusspunkt des Niederschlagswasserkanals in der Triebeler Straße zu erreichen. Erst wenn die Trinkwasserleitung erneuert wird, kann dann glicherweise auf den Düker verzichtet werden.

 

r die Erneuerung der Niederschlagswasserableitung ergibt sich folgender Leistungsumfang:

 

-          ca. 160 m Betonrohrleitung DN 250

-          ca. 221 m Stahlbetonrohrleitung DN 300

-          ca. 286 m Stahlbetonrohrleitung DN 400

-          ca.  12 m PP-HM Rohr OD 400 als Dükerleitung

-          15 Betonschächte DN 1000

-          1 Betonschacht DN 1200 als Sedimentationsschacht

-          125 m PP-Rohr DN 150  als Anschlussleitungen für Straßeneinläufe

-          40 Straßeneinläufe mit Schlammfang aus Beton

 

Die Erneuerung der Niederschlagswasserableitung erfolgt in offener Bauweise.

 

In den beiliegenden Lageplänen Ausführungsplanung -  Blatt 1 bis 4, sind die Leitungstrassen dargestellt.

 

Die Baukosten für den Schmutzwasserkanalbau belaufen sich, nach der Kostenberechnung vom 16.08.2018, auf ca. 175.750,00 EUR brutto und die Baukosten für Erneuerung der Niederschlagswasserableitung auf 321.650,00 EURO brutto. Die entsprechenden Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 53.945,05 EUR brutto.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

551.345,05

EUR

Pos. 25  197.000,00

Pos. 26  164.000,00

Pos. 46  596.000,00

Pos. 47  158.000,00

EUR

36.374,88

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

-          Lageplan Ausführungsplan Blatt 1 4 vom 16.08.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 1 (731 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan 2 (797 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan 3 (753 KB)    
Anlage 4 4 Lageplan 4 (701 KB)