Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0616/2018  

 
 
Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Verein "Lausitzer Land e. V."
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Palm, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Entscheidung
24.09.2018 
10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2018 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Verein „Lausitzer Land e. V.“ zum 31.12.2018.

 


Erläuterungen:

 

Der Verein „Lausitzer Land e. V.“ wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.06.2005 aus dem „Fremdenverkehrsverein Forst e. V.“ gegründet und hat dessen Rechtsnachfolge übernommen.

 

Wesentliche Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Bekanntheitsgrades der Region.

Bis zum 31.12.2014 war diese Aufgabe wesentlich mit dem Betrieb der Touristinformation verknüpft. Mit dem Wegfall von Mitteln zur Beschäftigungsförderung war ein Betrieb der Touristinformation durch den Verein „Lausitzer Land e. V.“ nicht länger möglich und die Touristinformation wurde ab 01.01.2015 in den neu gegründeten Eigenbetrieb für

Kultur, Tourismus, Marketing integriert.

 

Der Verein „Lausitzer Land e. V.“ ist seitdem weiterhin satzungsgemäßtig. Aufgrund der fehlenden Personalstruktur sind die Aktivitäten des Vereins übersichtlich geworden.

r die Stadt Forst (Lausitz) stehen dem Mitgliedsbeitragber 6.000 Euro pro Jahr)

keine adäquaten Gegenleistungen mehr gegenüber.

Vormals durch den Verein r die Stadt erbrachte Leistungen werden mittlerweile über die Touristinformation bzw. durch den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing erbracht.


Das Amt Döbern-Land ist bereits aus dem Verein Lausitzer Land e. V. ausgetreten.

 

Die Kündigung erfolgt zum Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

 

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verein ist seitens des Eigenbetriebes angestrebt.