Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0618/2018  

 
 
Betreff: Vereinbarung mit der Brandenburgische Sommerkonzerte gGmbH ab 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Palm, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Entscheidung
24.09.2018 
10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)    

Beschlussvorschlag:

 

Der Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) wird ermächtigt, mit der Brandenburgische Sommerkonzerte gGmbH eine Vereinbarung zur Ausrichtung der Brandenburgischen Sommerkonzerte in der Stadt Forst (Lausitz) ab dem Jahr 2019 ff. abzuschließen und diese in eigener Verantwortung umzusetzen.

 


Erläuterungen:

 

Das Musikfestival - die Brandenburgischen Sommerkonzerte (BSK) - ist seit 1990 als Veranstaltungsreihe im Land Brandenburg etabliert.

Es findet jährlich von Juni bis September an historischen bzw. touristisch bedeutsamen Spielstätten statt. Veranstalter ist die Brandenburgische Sommerkonzerte gGmbH.

Ziel der Konzertreihe ist es, historische Sehenswürdigkeiten mit Naturerleben und kulinarischen Genüssen zu einem kulturellen Ausflug und Gesamterlebnis zu verbinden.

Mehrere Reisebusse aus Berlin und der Berlin-nahen Umgebung suchen die entsprechenden Veranstaltungsorte organisiert auf und nutzen auch das vielfältige Rahmenprogramm. Im Jahr 2014 wurde Forst (Lausitz) als Veranstaltungsort mit dem besonderen Hintergrund der brandenburgisch-sächsischen Geschichte ausgewäht. Die zahlreichen Besucher nutzten die Gelegenheit für eine Führung im Rosengarten, einen Stadtrundgang oder einen Ausflug zum Schlosspark Brody (Pförten). Die Kirchengemeinde St. Nikolai bot danach um die Stadtkirche ein großes Picknick vor dem eigentlichen Konzertbeginn. Dieses positive Ereignis führte dazu, dass die Verantwortlichen der BSK und der Stadt Forst (Lausitz) wiederholt Gespräche zur kontinuierlichen Aufnahme der Stadt Forst (Lausitz) als Veranstaltungsort für dieses herausragende Kulturereignishrten. Nunmehr können diese mit einer Vereinbarung im Interesse beider Seiten abgeschlossen werden.

  

Zahlreiche Gründe sprechen dafür:

 

-          kulturell interessierte Bürgerschaft und städtische Verwaltung

-          eine Stadt in Verbindung mit einem interessanten Umfeld in der Grenzregion mit besonderer Bedeutung in der brandenburgisch-sächsischen Geschichte

-          engagiertes Mitglied im Europäischen Parkverbund „Von Graf Brühl bis rst ckler“

-          künstlerische und bürgerschaftliche Kooperationsmöglichkeiten mit dem Nachbarland Polen im Sinne der Förderung eines europäischen Kulturaustausches

-          ein Ort mit einem bedeutsamen industriegeschichtlichen Hintergrund

-          der Rosengarten als Zentrum eines wichtigen überregionalen Tourismus

-          qualitativ hochwertige Kulturveranstaltungen wie die BSK erzeugen ein zusätzlich positives Image für den Wohn-, Wirtschafts- und Tourismusstandort Forst (Lausitz)

-          künstlerisch hochwertige Konzerte und die Vielzahl auswärtiger Konzertbesucher (insbesondere Berliner Besucher) sind ein Zugewinn für die Stadt Forst (Lausitz)

Diese und weitere Gründe sprechen dafür, dass die Stadt Forst (Lausitz) und die Brandenburgischen Sommerkonzerte eine Vereinbarung mit folgendem Inhalt treffen:

 

-          Die BSK nehmen die Stadt Forst (Lausitz) als permanenten Konzertort in ihre zukünftigen Planungen auf.

-          Die Konzerte finden in der Forster Stadtkirche St. Nikolai oder an einem anderen geeigneten Ort statt. Beginnend mit dem Jahr 2020 wird ein 2-Jahres-Intervall für zukünftige Konzerte angestrebt.

-          Als Konzerttermin ist der Zeitraum von Anfang Juni bis Anfang September des jeweiligen Jahres vorgesehen.

-          Die Stadt Forst (Lausitz) unterstützt beginnend ab dem Jahr 2020 das Konzert mit einem Beitrag in Höhe von 5.000,00.

-          r das Jahr 2019 gilt aufgrund der Kurzfristigkeit eine abweichende Regelung. Der städtische Kostendeckungsbeitrag für das geplante Konzert beträgt 3.000,00 €.

-          r die überregionale Bewerbung der geplanten Veranstaltungen übernehmen die BSK eine besondere Verantwortung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift