Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule und ermächtigt die Bürgermeisterin, einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus zu stellen.
Erläuterungen:
Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotenzial gefördert werden.
Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
Die Stadt Forst (Lausitz) möchte sich im Rahmen dieses Bundesprogramms mit dem Projekt „Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule“ beteiligen. In der ersten Phase ist die Projektskizze bis zum 30.11.2018 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort einzureichen. Die Einreichung dieses Projektes erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2016 und dem Beschluss der Beauftragung der Planungsleistungen nach europaweiter Ausschreibung am 29.06.2018.
Für die Förderfähigkeit der Projekte wurden folgende Kriterien definiert:
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.
Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Die einzureichenden Projekte sollen die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen (z. B. Bestandserhalt, Konversionen, nachhaltige Quartiersentwicklung).
Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug.
Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzulegen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie ist bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder aus vergleichbaren Planungen erschließt.
Innerhalb des vorgesehenen haushaltsrechtlichen Verpflichtungsrahmens (2019 – 2023) sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig.
Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller.
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgegrenzbar und definiert sein, d. h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig.
Das Projekt „Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule“ ist ein beispielgebendes Projekt für die Förderkriterien. Für das Projekt liegt eine Machbarkeitsstudie vor und eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 8,0 Mio EUR brutto aus dem Jahr 2016. Für das Projekt werden derzeit die Leistungsphasen 1 und 2 der Planungsleistungen und die Abstimmung zu Nutzungs- und Ausstattungsinhalten mit dem Museumsverein durchgeführt.
Die Projektbeantragung soll auf der Grundlage der Präsentation durch das Planungsbüro erfolgen. Die Stadt Forst (Lausitz) strebt eine 90-%-Förderung an, wobei die Förderhöchstsumme auf 4,0 Mio EUR begrenzt ist. Das setzt voraus, dass die Stadt Forst (Lausitz) sich in einer Haushaltsnotlage befindet. Eine entsprechende Bestätigung der Kommunalaufsicht liegt vor. |
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