Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0628/2018  

 
 
Betreff: Ersatzneubau Turnhalle Grundschule Keune
hier: Bestätigung der Genehmigungsplanung einschließlich Kostenschätzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hecht
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
12.11.2018 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
15.11.2018 
34. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.11.2018 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2018 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1 - grundriss
anlage 2 - außenanlagen
anlage 3 - ansichten

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Genehmigungsplanung einschließlich Kostenschätzung für den Ersatzneubau der Turnhalle Grundschule Keune.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt zur Weiterführung der notwendigen Planung (Leistungsphasen 5 und 6) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 160,0 TEUR.

Erläuterungen:

 

Im Jahr 2016 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 09.12.2016 die Weiterentwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune beschlossen. Es wurde eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen durchgeführt. Am 13.02.2018 erfolgte eine Abschlusspräsentation vor einem Fachgremium mit anschließender Wertung der Konzepte. An dieser Präsentation nahmen Vertreter der einzelnen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Schulleitung, der Elternkonferenz und des Hort- und Kitaausschusses teil.

 

Am 09.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI für die Weiterentwicklung des Schulstandortes an das Planungsbüro ARCUS Cottbus bestätigt. Die Planung der Turnhalle wurde vom Planungsbüro ARCUS gemäß den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2016 realisiert.

 

Mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm Kommunalinvestitionsfördergesetz 2 Schulinfrastruktur wurde das Planungsbüro mit den Leistungsphasen 3 und 4 für die Turnhalle weiterbeauftragt.

 

Im Rahmen der Planung wurde auch die Kostenschätzung neu durchgeführt. Die erhöhten Baukosten begründen sich u. a. mit der Erhöhung der Baukosten seit der Erstellung der Studie sowie der Erhöhung der Anforderungen aus der derzeit geltenden Energiesparverordnung.

 

Die Kosten der Studie basieren auf der EnEV 2014 und dem Baupreisindex aus dem Jahr 2015. Daraus resultierend waren die Anforderungen an die Brennwerttechnik, die Lüftungsanlage und den Anteil an erneuerbaren Energien auf relativ geringem Anforderungsniveau. Ab 01.01.2016 gilt für Neubauten ein erhöhter Energie-Standard, welcher einen deutlich gesenkten Primärenergiebedarf (zum Heizen, Warmwasser, Lüften, Kühlen und Beleuchtung) beinhaltet (Senkung im Vergleich zu 2015 um 25 %). Um das Anforderungsniveau ab 01.01.2016 sowie das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz einzuhalten, muss u.a. anstelle der Solar-Thermie-Anlage eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Deckung des erneuerbaren Energieanteils eingebaut werden.

 

An die Gebäudehülle werden wesentlich höhere Anforderungen gestellt und der zulässige mittlere Wärmeverlust über die Hülle muss deutlich gesenkt werden (Senkung im Vergleich zu 2015 um 20 %). Der zulässige mittler Wärmedurchgang (U-Wert) ist von 0,35 W/m²K (2015) auf 0,28 W/m²/K (2016) zu senken, was mit besser gedämmten Bauteilen und höheren Dämmschichten erreicht werden kann.

 

Die hier erläuterten erforderlichen Maßnahmen bzw. die erhöhten Anforderungen der neuen Energiesparverordnung führen zu erheblichen Mehrkosten gegenüber dem Anforderungsniveau von 2015 und somit sind die in der Studie dargelegten Kosten zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben.

 

Hier eine Gegenüberstellung der Kosten der Studie und der vom Planungsbüro aktualisierten Kostenschätzung nach DIN 276:

 

KG

Inhalt der KG

Kosten Studie

(in EUR)

Kostenschätzung (neu) (in EUR)

100

Grundstück

0,00

0,00

200

Herrichten und Erschließen

0,00

93.853,00

300

Bauwerk-Baukonstruktion

492.000,00

1.292.967,00

400

Bauwerk-Technische Anlagen

221.400,00

344.505,00

500

Außenanlagen

172.200,00

443.513,00

600

Ausstattung Kunstwerke

0,00

26.418,00

700

Baunebenkosten

344.400,00

440.300,00

 

Summe

1.230.000,00

2.641.086,00

 

 

In der Studie waren die Kosten der Kostengruppe 200 und 600 nicht enthalten. Die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 haben sich aufgrund des angepassten Baupreisindexes und der erhöhten Anforderungen aus der neuen Energiesparverordnung wesentlich erhöht.

 

In Bezug auf die Außenanlagen gab es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie keine Vorgaben bzw. Anforderungen. Diese wurden erst durch die Festlegungen in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 konkretisiert. Die aktuelle Kostenschätzung basiert auf den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung. Eine Baukostenerhöhung im Vergleich Baupreisniveau zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie ist ebenfalls vorhanden.

 

Die Genehmigungsplanung für den Ersatzneubau der Turnhalle liegt vor und der Antrag auf Baugenehmigung soll im November 2018 beim Landkreis Spree-Neiße eingereicht werden. Es ist geplant, zum Schuljahresende 2018/2019 mit dem Abbruch der vorhandenen Turnhalle zu beginnen. Um ausreichend Vorlauf zu haben, soll mit den Veröffentlichungen und Ausschreibungen der einzelnen Gewerke Ende 2018/Anfang 2019 begonnen werden. Der Bau der Turnhalle ist für das Jahr 2019/2020 geplant. 2021 sollen die Außenanlagen neu gestaltet werden. Die Nutzung der Halle soll ab dem Schuljahr 2020/2021 möglich sein.

 

Die sich ergebenen erhöhten Kosten und somit auch der Eigenanteile werden durch die Aufteilung der Maßnahme auf drei Jahresschreiben realisiert. Zur Finanzierung stehen ca. 1,33 Mio EUR aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz/Kapitel 2 und weitere ca. 0,2 Mio EUR (10%-iger Eigenanteil) aus dem Ausgleichsfonds des MIK zur Verfügung. Der Restbetrag wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. veranschlagt. Somit ist die finanzielle Belastung auf drei Jahre verteilt. Es wird geprüft, weitere Fördermittel zu akquirieren oder ggf. eine Kreditermächtigung im Haushalt einzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

21.5.02.200 // 09611045

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Grundriss

Anlage 2 Außenanlagen

Anlage 3 2 Ansichten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 - grundriss (959 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 - außenanlagen (2293 KB)    
Anlage 3 3 anlage 3 - ansichten (489 KB)