Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den hauptamtlichen Bürgermeister, den in der Anlage befindlichen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße“ zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Vorhabenträger abzuschließen. Erläuterungen:
In der Gubener Straße, ca. 300 m südlich der Abwasserbeseitigungsanlage, sollen auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße“ Fotovoltaikanlagen installiert werden.
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 BauGB verpflichtet. Hierzu muss ein Durchführungsvertrag mit dem Investor/Vorhabenträger abgeschlossen werden.
Es ist beabsichtigt, dass die Firma Sonnertrag UG, Am Fuchsbau 2a, 14532 Kleinmachnow, eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,5 MWp installiert. Zielstellung ist eine 100%-ige Einspeisung in das Netz.
Bestandteile des neuen Durchführungsvertrages sind:
vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 31.10.2018 Begründung in der Fassung vom 31.10.2018 Studie zur Bewertung der Schutzgüter sowie zum Eingriff/Ausgleich – Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Anlagen:
Durchführungsvertrag
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