Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0634/2018  

 
 
Betreff: Beschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung "7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
15.11.2018 
34. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.11.2018 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2018 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung 7. änderung fnp
feststellungsbeschluss fnp 7. änderung
lageplan in den hainen
planzeichnung 7. änderung
begründung 7. änderung
anlage 7. änderung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den als Anlage 2 beigefügten Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.

    Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst und ist dem beigefügten Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Erläuterungen:

 

Zwischen der Straße In den Hainen und dem Mühlgraben befindet sich das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst. Auf dem Grundstück befanden sich ehemals das Lager und ein Heizhaus des Betriebes GPG Stadt der Rosen. Diese Fläche ist im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße mit folgenden Angaben registriert:

 

      Registriernummer: 0123711133

      Altlastverdächtige Fläche Altstandort

      Bezeichnung: Lager, Heizhaus, GPG Stadt der Rosen

      Grundstücksangaben: Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst

 

Vor der Einleitung von Planverfahren handelte es sich hierbei um eine Brachfläche im Außenbereich (Beurteilung über § 35 BauGB), die im gültigen Flächennutzungsplan vom 04.05.1998 als Fläche für die Landwirtschaft sowie als allgemeines Grün ohne Nutzungszuordnung im Bereich des Mühlgrabens dargestellt wurde.

 

Geltungsbereich und Zielrichtung der Planung

 

Das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst, wurde in den Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung 7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) aufgenommen. Hierzu erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2017 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss (SVV/0412/2017).

 

Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als allgemeines Grün ohne Nutzungszuordnung erfolgt ist, sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, musste ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung 7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt werden, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Es erfolgte eine Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen sowie die Darstellung als Altlastenverdachtsfläche.

 

Im Rahmen des Änderungsverfahrens zum FNP wird im Gegensatz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch der 10-m-Streifen zum Mühlgraben einbezogen.

 

Verfahrensschritte beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

      Beschlussvorlage SVV/0412/2017 vom 12.05.2017 zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ + Beschluss über die öffentliche Auslegung

      frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB + Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.02.2018

      frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 06.03.2018

      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.05.2018

      Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.04.2018 bis 04.06.2018

      Jetzt: Beschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“

 

Die vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Anlage 1.0 einzeln aufgelistet und abgewogen. Bürger haben zwar in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.03.2018 teilgenommen, haben hierbei jedoch keine rechtsrelevanten Einwendungen vorgetragen, weshalb keine Abwägung von Bürgerhinweisen erfolgen musste.

 

Das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) muss der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Gemäß § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist das Mitwirkungsverbot zu beachten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1.0 Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden

             und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2 Feststellungsbeschluss

Anlage 3 Lageplan

Anlage 4 Planzeichnung

Anlage 5 Erläuterungsbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 abwägung 7. änderung fnp (299 KB)    
Anlage 1 2 feststellungsbeschluss fnp 7. änderung (40 KB)    
Anlage 2 3 lageplan in den hainen (401 KB)    
Anlage 4 4 planzeichnung 7. änderung (17994 KB)    
Anlage 5 5 begründung 7. änderung (3902 KB)    
Anlage 6 6 anlage 7. änderung (70 KB)