Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0636/2018  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Heideweg einschließlich Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Reiche
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
15.11.2018 
34. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.11.2018 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Lageplan 1 Heideweg
Lageplan 2 Heideweg
Ausbauquerschnitt 1
Ausbauquerschnitt 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Heideweg einschließlich Straßenbeleuchtung.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro KISTERS GmbH aus Cottbus mit der Straßenplanung Heideweg beauftragt. Für die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde die DEGAT Planungsgesellschaft aus Cottbus vertraglich gebunden.

 

Die Vorplanung wurde am 14.04.2016 im Ausschuss für Bau und Planung (SVV/0285/2016) vorgestellt. Am 06.09.2016 fand die Bürgerinformationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Anliegern statt. Anfragen der Grundstückseigentümer und Anlieger wurden beantwortet.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Anliegerstraße und die damit verbundene nachhaltige Verbesserung der Verkehrsanlage. Damit sind primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert. Mit der erstmaligen Herstellung des Heideweges entfällt der jährliche städtische Aufwand für das Begradigen / Hobeln der Verkehrsfläche.

 

Der Heideweg hat eine Streckenlänge von ca. 270 m. Die öffentliche Breite variiert. Von der Märkischen Straße bis Ende Grundstück Haus-Nr. 8 beträgt die öffentliche Breite ca. 8,00 m. Ab Ende Haus-Nr. 8 bis zum Margaretenweg und weiter bis zum Ende der gewidmeten Verkehrsfläche beträgt die öffentliche Breite zwischen ca. 3,70 m und 4,60 m. Ab Einmündung Margaretenweg ist der Heideweg eine Sackgasse. Die gewidmete Verkehrsfläche endet hier an einem Grabenflurstück der Stadt Forst (Lausitz).

 

Der Heideweg ist Teil einer Tempo-30-Zone und befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Forst (Lausitz).

 

Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Auf einer Länge von etwa 137 m (bis Ende Grundstück Haus-Nr. 8) beträgt die Fahrbahnbreite 4,75 m. Ab Ende Haus-Nr. 8 bis zum Ende der Baustrecke beträgt die Fahrbahnbreite 3,00 m (Länge etwa 133 m).

 

Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitigen Tiefbordeinfassungen (T10/30) und Dachgefälle. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,25 m bis 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt.

 

r die Entwässerung werden bis zur Einmündung Margaretenweg beidseitig angeordnete Versickerungsmulden ausgebildet. Im Abschnitt der Sackgasse ist eine Anordnung von Versickerungsmulden nicht möglich. Von der Einmündung Margaretenweg bis etwa Haus-Nr. 13 (ca. 18 m) erfolgt die Entwässerung über die Bankette. Ab etwa Haus-Nr. 13 erfolgt die Entwässerung über das Bankett und über die Zuführung des Oberflächenwassers durch das ngsgefälle der Fahrbahn zum Grabenflurstück. Im Bereich des Grabenflurstückes wird eine etwa 46 m² große Entwässerungsmulde ausgebildet.

 

Oberbau der Fahrbahn:

 

4 cm Asphaltdeckschicht

10 cm Asphalttragschicht

30 cm Schottertragschicht 0/45 aus natürlich gebrochenem Material

44 cm Oberbau

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten ist mit

 

8 cm Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit

 4 cm Bettungsschicht

28 cm Schottertragschicht 0/45

40 cm Oberbaustärke

 

vorgesehen. Die Zufahrten erhalten ebenfalls eine Randeinfassung aus Betontiefbord T10/30. Die Entwässerung der Zufahrten erfolgt über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünfchen.

 

Alle Grundstückseigentümer des Heideweges haben über Breite und Anordnung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt.

 

Zur Gewährleistung der Abfallentsorgung der Grundstücke im Bereich der Sackgasse wird gegenüber Grundsck Haus-Nr. 11 ein Standplatz für die Abfallentsorgung (1,50 m x 0,50 m) angeordnet. Die Standplatzfläche wird mit Betontiefborden T10/30 eingefasst.

 

Aufbau des Standplatzes für die Abfallentsorgung:

 

26 cm Schottertragschicht 0/45 aus natürlich gebrochenem Material

4 cm Deckschicht ohne Bindemittel 0/8 natürliches Material

30 cm Oberbau

 

Zur Gewährleistung der Schleppkurve für Abfallsammelfahrzeuge im Einmündungsbereich Heideweg / Margaretenweg ist Grunderwerb (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 32, Flurstück 557) von ca. 6,00 m² erforderlich. In diesem Zusammenhang sind Anpassungsarbeiten am betroffenen Grundstück erforderlich.

 

Im Heideweg erfolgt im Rahmen der Baufeldfreimachung die Fällung von 7 Nadelbäumen.

 

Die im Heideweg vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage (3 Leuchten an Stahlmasten) wird zurückgebaut. Es erfolgt mit dem Straßenbauvorhaben die Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend dem heutigen Stand der Technik. Die neue Straßenbeleuchtungsanlage wird auf der westlichen Straßenseite errichtet. Es werden 8 Stück technische LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten montiert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m. Das Kabel wird erdverlegt.

 

Mit der Straßenbaumaßnahme erfolgt die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Auftrag der Stadtwerke Forst GmbH. Ggf. weitere Bauleistungen von Versorgungsträgern werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.

 

Kostenberechnung (brutto) Stand: 24.10.2018

 

 

Straßenbau

in EUR

Zufahrten

in EUR

Beleuchtung

in EUR

 

Baukosten

126.433,28

9.564,16

18.109,67

Planungskosten

17.986,26

1.360,04

6.499,54

Grunderwerb

1.232,00

0

0

Gesamtkosten

145.651,54

10.924,20

24.609,21

 

Somit betragen die vorläufigen Gesamtkosten 181.184,95 EUR (brutto). Ohne Grunderwerb 179.952,95 EUR (brutto).

 

Die Kosten für den Grunderwerb laufen über das Sachkonto 09110000 der Leistung 54.0.01.100.

 

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden bereits Planungsleistungen entsprechend dem Bearbeitungsstand abgerechnet.

 

Bauzeit

 

Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird voraussichtlich im II. Quartal 2019 begonnen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 // 09612066

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

179.952,95

EUR

197.000,00

EUR

17.225,75

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan 1 und 2 im Maßstab 1 : 333

Ausbauquerschnitt 1, Station 0+110 im Maßstab 1 : 50

Ausbauquerschnitt 2, Station 0+225 im Maßstab 1 : 50

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 1 Heideweg (342 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan 2 Heideweg (289 KB)    
Anlage 3 3 Ausbauquerschnitt 1 (208 KB)    
Anlage 4 4 Ausbauquerschnitt 2 (173 KB)