Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Heideweg einschließlich Straßenbeleuchtung. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro KISTERS GmbH aus Cottbus mit der Straßenplanung Heideweg beauftragt. Für die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde die DEGAT Planungsgesellschaft aus Cottbus vertraglich gebunden.
Die Vorplanung wurde am 14.04.2016 im Ausschuss für Bau und Planung (SVV/0285/2016) vorgestellt. Am 06.09.2016 fand die Bürgerinformationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Anliegern statt. Anfragen der Grundstückseigentümer und Anlieger wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Anliegerstraße und die damit verbundene nachhaltige Verbesserung der Verkehrsanlage. Damit sind primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die klare Gliederung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert. Mit der erstmaligen Herstellung des Heideweges entfällt der jährliche städtische Aufwand für das Begradigen / Hobeln der Verkehrsfläche.
Der Heideweg hat eine Streckenlänge von ca. 270 m. Die öffentliche Breite variiert. Von der Märkischen Straße bis Ende Grundstück Haus-Nr. 8 beträgt die öffentliche Breite ca. 8,00 m. Ab Ende Haus-Nr. 8 bis zum Margaretenweg und weiter bis zum Ende der gewidmeten Verkehrsfläche beträgt die öffentliche Breite zwischen ca. 3,70 m und 4,60 m. Ab Einmündung Margaretenweg ist der Heideweg eine Sackgasse. Die gewidmete Verkehrsfläche endet hier an einem Grabenflurstück der Stadt Forst (Lausitz).
Der Heideweg ist Teil einer Tempo-30-Zone und befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Forst (Lausitz).
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Auf einer Länge von etwa 137 m (bis Ende Grundstück Haus-Nr. 8) beträgt die Fahrbahnbreite 4,75 m. Ab Ende Haus-Nr. 8 bis zum Ende der Baustrecke beträgt die Fahrbahnbreite 3,00 m (Länge etwa 133 m).
Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitigen Tiefbordeinfassungen (T10/30) und Dachgefälle. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,25 m bis 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt.
Für die Entwässerung werden bis zur Einmündung Margaretenweg beidseitig angeordnete Versickerungsmulden ausgebildet. Im Abschnitt der Sackgasse ist eine Anordnung von Versickerungsmulden nicht möglich. Von der Einmündung Margaretenweg bis etwa Haus-Nr. 13 (ca. 18 m) erfolgt die Entwässerung über die Bankette. Ab etwa Haus-Nr. 13 erfolgt die Entwässerung über das Bankett und über die Zuführung des Oberflächenwassers durch das Längsgefälle der Fahrbahn zum Grabenflurstück. Im Bereich des Grabenflurstückes wird eine etwa 46 m² große Entwässerungsmulde ausgebildet.
Oberbau der Fahrbahn:
4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 30 cm Schottertragschicht 0/45 aus natürlich gebrochenem Material 44 cm Oberbau
Die Befestigung der Grundstückszufahrten ist mit
8 cm Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit 4 cm Bettungsschicht 28 cm Schottertragschicht 0/45 40 cm Oberbaustärke
vorgesehen. Die Zufahrten erhalten ebenfalls eine Randeinfassung aus Betontiefbord T10/30. Die Entwässerung der Zufahrten erfolgt über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünflächen.
Alle Grundstückseigentümer des Heideweges haben über Breite und Anordnung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt.
Zur Gewährleistung der Abfallentsorgung der Grundstücke im Bereich der Sackgasse wird gegenüber Grundstück Haus-Nr. 11 ein Standplatz für die Abfallentsorgung (1,50 m x 0,50 m) angeordnet. Die Standplatzfläche wird mit Betontiefborden T10/30 eingefasst.
Aufbau des Standplatzes für die Abfallentsorgung:
26 cm Schottertragschicht 0/45 aus natürlich gebrochenem Material 4 cm Deckschicht ohne Bindemittel 0/8 natürliches Material 30 cm Oberbau
Zur Gewährleistung der Schleppkurve für Abfallsammelfahrzeuge im Einmündungsbereich Heideweg / Margaretenweg ist Grunderwerb (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 32, Flurstück 557) von ca. 6,00 m² erforderlich. In diesem Zusammenhang sind Anpassungsarbeiten am betroffenen Grundstück erforderlich.
Im Heideweg erfolgt im Rahmen der Baufeldfreimachung die Fällung von 7 Nadelbäumen.
Die im Heideweg vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage (3 Leuchten an Stahlmasten) wird zurückgebaut. Es erfolgt mit dem Straßenbauvorhaben die Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend dem heutigen Stand der Technik. Die neue Straßenbeleuchtungsanlage wird auf der westlichen Straßenseite errichtet. Es werden 8 Stück technische LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten montiert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 5,00 m. Das Kabel wird erdverlegt.
Mit der Straßenbaumaßnahme erfolgt die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Auftrag der Stadtwerke Forst GmbH. Ggf. weitere Bauleistungen von Versorgungsträgern werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.
Kostenberechnung (brutto) – Stand: 24.10.2018
Somit betragen die vorläufigen Gesamtkosten 181.184,95 EUR (brutto). Ohne Grunderwerb 179.952,95 EUR (brutto).
Die Kosten für den Grunderwerb laufen über das Sachkonto 09110000 der Leistung 54.0.01.100.
In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden bereits Planungsleistungen entsprechend dem Bearbeitungsstand abgerechnet.
Bauzeit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird voraussichtlich im II. Quartal 2019 begonnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan 1 und 2 im Maßstab 1 : 333 Ausbauquerschnitt 1, Station 0+110 im Maßstab 1 : 50 Ausbauquerschnitt 2, Station 0+225 im Maßstab 1 : 50
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||