Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Im Rahmen der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2019 sind im Fachbereich Stadtentwicklung folgende Maßnahmen gemäß beigefügten Tabellen vorgesehen: Erläuterungen:
Grundlage der Haushaltsplanung des jeweiligen Jahres für städtebauliche Maßnahmen bilden die Umsetzungspläne für das jeweilige Programm. Diese Umsetzungspläne (UPL) mit den dargestellten Maßnahmen werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr auf Plausibilität vorgeprüft und dem Grunde nach bestätigt. Der 1. Änderungsbescheid zum Umsetzungsplan ab Haushaltsjahr 2018 – 2020 wurde mit Datum vom 18.09.2018 erteilt.
Neumaßnahmen für alle Programme der Städtebauförderung wurden beantragt, aber durch das LBV zurückgestellt. Diese befinden sich noch im Anerkennungsverfahren.
Die Sanierungsgebiete „Nordstadt“ und „Westliche Innenstadt“ sind im Haushalt nicht mehr enthalten. Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen werden über Ausgleichsbeträge bzw. Restmittel finanziert. Der fördertechnische Abschluss der Maßnahmen befindet sich in Bearbeitung (Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“). Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen werden teilweise nach 2019 weitergeführt. Anlagen:
Tabellen Maßnahmen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||