Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die durchgeführte öffentliche Auslegung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Antrag auf Genehmigung für 20 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 150 im Windpark Bahren-West am Standort Neiße-Malxetal, OT Jerischke, Reg.-Nr. 40.037.00/18/1.6.2G/T12 bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, informiert. Erläuterungen:
Das Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, hat mit Schreiben vom 07.11.2018 die Stadt Forst (Lausitz) über eine öffentliche Auslegung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4 und 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) informiert. Grundlage hierfür bildet ein Antrag der Firma OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH auf Genehmigung für 20 Windkraftanlagen im Windpark Bahren-West am Standort Neiße-Malxetal, OT Jerischke, (Reg.-Nr. 40.037.00/18/1.6.2G/T12) bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1.
Des Weiteren wurden folgende weitere Anträge gestellt:
Antrag auf die sofortige Vollziehung der noch zu erteilenden Genehmigung gemäß § 80 Abs. 2, S. 1, Ziff. 4 VwGO und Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 LWaldG.
Das Gebiet zur Aufstellung von Windkraftanlagen befindet sich im Gebiet der Gemeinde Neiße-Malxetal und grenzt unmittelbar an das Territorium der Stadt Forst (Lausitz). Südlich des Windparks liegt die Ortschaft Jerischke, östlich der Ort Bahren.
Der Standort des geplanten Windparks „Bahren-West“ ist der Planungsregion Lausitz-Spreewald zugeordnet. Zur Steuerung der Windkraftnutzung mit dem Ziel einer Konzentrationswirkung wurde für die Region Lausitz-Spreewald der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ erstellt. Diese ist seit dem 16.06.2016 rechtskräftig und weist die beplante Fläche als Windeignungsgebiet WIND 45 Bahren-West aus. Insofern entspricht das Vorhaben den Zielen der Raumordnung.
Konkrete Angaben zum Vorhaben
Vorhaben:Errichtung und Betrieb von 20 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 150 mit 3 Rotorblättern im Windpark Jersichke, bestehend aus Trafo, Fundament, Stahlrohrturm, Maschinen- haus und Rotor am Standort 03159 Neiße-Malxetal, OT Jerischke (ursprünglicher Antrag basierte auf Anlagen vom Typ Vestas V 112)
Flächengröße:391 ha
Rechtlichenach Anhang 1 der 4. BImSchV, Nr. 1.6.1G Einordnung:
Art des Verfahrens:Antrag auf Genehmigung einer Neuanlage mit öffentlicher Bekanntmachung
Bezeichnung derAnlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe Anlage nachvon mehr als 50 m und 20 oder mehr Windkraftanlagen 4. BImSchV:
Kapazität /108 MW (20 x 5,4 MW) Leistung:
TechnischeWKA vom Typ Vestas mit Nabenhöhe von 166 m, Parameter:Rotordurchmesser: 150 m Gesamthöhe: 241 m zuzüglich 1,50 m Fundamenterhöhung, Elektrische Leistung von je 5,4 MW
Rotor:150 m mit drei Rotorblättern Mikroprozessor-Pitch-Steuerungssystem namens OptiTip, kontinuierliche Einstellung auf den optimalen Anstell-Winkel Material: Kohle und Glasfasern (2 Tragflächenschalen mit Träger verbunden)
UVP-Pflicht:zwingend erforderlich, Unterlagen nach § 4 e der 9. BImSchV und § 16 des UVPG sind dem Vorgang Genehmigungsantrag beigefügt
Bestandteile:Getriebe, Maschinenhaus, Stahlrohrturm, Fundament, Zuwegung, Kran-Stellfläche
Grundstücke:Gemarkung Jerischke Flur 1, Flurstück 26 Flur 12, Flurstücke 8, 9, 11 und 18 sowie Flur 13, Flurstücke 5, 16, 17, 20, 227
Beurteilungsgrundlage
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt.
Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 5B BauGB. Demnach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist, es der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dient.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt gemäß § 35 Abs. 3 BauGB insbesondere vor, wenn das Vorhaben
Raumbedeutsame Vorhaben dürfen den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Abs. 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind.
Kostenschätzung
Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung vor. Die Gesamthöhe der Anlagen von 241 m + 1,50 m für das aus dem Gelände herausragende Fundament führt vor dem Hintergrund der Anordnung der Anlagen auf einer Anhöhe (im Maximalwert zu 28 m höher als die Ortslage Bademeusel mit durchschnittlich 87,4 m) zu einer extremen bauhöhenbedingten Dominanz. Dies hat vor dem Hintergrund einer unmittelbaren Nähe zum Muskauer Faltenbogen und zum Europäischen Parkverbund eine nicht hinnehmbare wesentliche Beeinträchtigung eines zusammenhängenden,naturbelassenen, landschaftlich reizvollen Naturraumes zur Folge.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB vor, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft und ihrer Erholung beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet wird.
Aus Sicht der Stadt Forst (Lausitz) kann dieser betroffene öffentliche Belang nicht überwunden werden. Die Höhe der beabsichtigten Windkraftanlagen war bei Erstellung des sachlichen Teilregionalplanes Windkraftnutzung noch nicht bekannt.
Insofern lehnt die Stadt Forst (Lausitz) das Vorhaben ab.
Angaben zur Offenlegung
Verfahrens-Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen schritt:
Offenlegungs-vom 21.11.2018 bis einschließlich 20.12.2018 zeitraum:
Orte der1. Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1 Offenlegung: Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 427 in 03050 Cottbus 2. Amt Döbern-Land, Fachbereich Bauen, Gebäude und Liegenschaftsmanagement, Schulweg 1, Zimmer 302 in 03130 Hornow-Wadelsdorf, OT Hornow 3. Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, 2. Obergeschoss, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz)
Einwendungen:Einwendungen können während der Einwendungsfrist vom 21.11.2018 bis einschließlich 21.01.2019 elektronisch an die E-Mail-Adressde T12@lfu.brandenburg.de oder schriftlich beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder bei einer der vorge- nannten Auslegungsstellen unter Angabe der Registriernummer 40.037.00/18/1.6.1.G/T12 erhoben werden.
Unterlagen:7 Ordner, Antragsexemplar 8 Kurzbeschreibungen Bekanntmachungstext Leitfaden für die Auslegung Empfangsbekenntnis/Bestätigung der ordnungsgemäßen Auslegung
darin enthalten:
Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, Auswirkungen auf die Avifauna, Fledermäuse, Boden, FFH-Schutzgebiete und eine naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung
Beteiligung der Fachbereiche der eigenen Verwaltung mit Mail vom 04.12.2018
Stabsstelle für Wirtschaftsförderung* FBL Bauen Werkleiter Eigenbetrieb für Kultur, Tourismus und Marketing FBL Ordnung und Sicherheit FB Finanzen, Team Liegenschaften
* bis zum 04.01.2018 noch keine Stellungnahme vorliegend
Beteiligung der Ortsvorsteher der betroffenen Ortsteile mit Mail vom 04.12.2018
Ortsvorsteher des Ortsteiles Groß Bademeusel, Herr Habertag Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Bademeusel, Herr Kochan
Hinweis:
Den Ortsteilen wurde während des Zeitraumes der Offenlegung der Entwurf einer Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung übersandt.
Eine Stellungnahme aus dem Ortsteil Klein Bademeusel befindet sich in der Anlage zu dieser Informationsvorlage.
Die Stadt Forst (Lausitz) wird zum Ende der Einwendungsfrist (21.01.2019) die Stellungnahme an die verfahrensführende Behörde, das Landesamt für Umwelt, übersenden. Anlagen:
Anlage 1 – Vorläufige Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Fassungsdatum 04.01.2019 Anlage 2 – Gemeinsame Stellungnahme eines Bürgers und dem Ortsvorsteher von Klein Bademeusel
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