Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 29.06.2018 die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte die Verwaltung außerdem mit der Akquise von Fördermitteln sowie mit der Erstellung der dafür erforderlichen Planungsunterlagen (Beschlussvorlage SVV/0562/2018).
In der Machbarkeitsstudie wurde auch erläutert, dass für die Weiterentwicklung des Standortes ein Teilerwerb vom Nachbargrundstück Gymnasialstraße 3 (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 16, Flurstück 478) als ergänzende Fläche notwendig ist. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 07.12.2018 den Ankauf der vorgenannten Teilfläche (Größe ca. 2.600 m²) beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0615/2018). Der notarielle Kaufvertrag wurde am 19.12.2018 unterzeichnet.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 29.06.2018 weiterhin grundsätzlich beschlossen, dass das zukünftige Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) in der Gubener Straße 10 nach Fertigstellung federführend für mindestens 10 Jahre durch den Träger NIX e.V. betrieben wird. Dieser Beschluss erfolgte u. a. auf der Grundlage einer schriftlichen Interessensbekundung und eines ebenfalls am 29.06.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen einrichtungsbezogenen Rahmenkonzeptes des NIX e.V. zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Beschlussvorlage SVV/0562/2018).
Diese umfassende und grundsätzliche Betrachtung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit Bezügen zum geplanten innerstädtigen Kinder- und Jugendzentrum bildet die inhaltliche sozialpädagogische Arbeitsgrundlage u.a. für die bauliche Aufgabenstellung, welche in einer Vorplanung und darauf aufbauend in der vorliegenden Entwurfsplanung umgesetzt wurde. Der Träger NIX e.V. hat sich im Vorhaben bislang intensiv in die Erarbeitung der Aufgabenstellung und der Nutzungsanforderungen, Konzepte und Planungen eingebracht. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung und Nutzungsanforderungen, Konzepte und Vorplanungen erfolgten außerdem mit umfangreicher Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Viele Nutzungsvorschläge und –ideen sind in die vorliegende Planung eingeflossen.
Am bisherigen Planungs- und Entwicklungsprozess waren u. a. die Träger NIX e.V., der Kinder- und Jugendbeirat, eine Beteiligungsgruppe aus Kindern und Jugendlichen, Vertreter aus Sozialeinrichtungen und Jugendvereinen umfangreich beteiligt. Über Meilensteine dieses Beteiligungsprozesses wurde bereits in der Beschlussvorlage SVV/0562/2018 informeirt. Mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Spree-Neiße sind erste Abstimmungen zum Vorhaben (u.a. zum Brandschutz) erfolgt.
Die Stadt Forst (Lausitz) hat für das geplante Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)“ am 04.06.2018 fristgemäß einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Förderantrag) im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Programmjahr 2018“ (SIQ) beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht. Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Vorhaben vom 29.06.2018 (Beschlussvorlage SVV/0562/2018) wurde nachgereicht.
Im Rahmen der Antragsprüfung wurde der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) mit der Erstellung der Baufachlichen Stellungnahme zum Vorhaben beauftragt. Für diese Baufachliche Stellungnahme (Prüfung des Förderantrages) war eine Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung zwingend erforderlich. Diese wurde vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) im Juli 2018 angefordert. Die Entwurfsplanung wurde ergänzend im Rahmen der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie zum Vorhaben durch das bereits beauftragte Büro Gruppe Planwerk kurzfristig erstellt und am 30.08.2018 als Ergänzung zum Förderantrag eingereicht. (Information: Die Machbarkeitsstudie zum Vorhaben wurde über das Programm „Soziale Stadt“ kofinanziert.)
Mit Schreiben vom 03.12.2018 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) den Zuwendungsbescheid Nr. SIQ/71/002/2018 im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), Programmjahr 2018, für das Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz).
Bewilligungszeitraum:03.12.2018 – 31.12.2022 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben:1.650.000,00 EUR (brutto) Zuwendung:1.485.000,00 EUR (Zuschuss, Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 v.H.) Eigenanteil der Stadt Forst (Lausitz): 165.000,00 EUR
Bewilligungsrahmen:(Bundesmittel / Landesmittel) Zuwendung:1.485.000,00 EUR davonJahr 2018 45.000,00 EUR Jahr 2019 306.000,00 EUR Jahr 2020 584.000,00 EUR Jahr 2021 400.000,00 EUR Jahr 2022 150.000,00 EUR
Die Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung des Vorhabens ist für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zu sichern.
Die Baufachliche Stellungnahme des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) zum Antrag auf Zuwendung liegt seit dem 05.12.2018 vor und bestätigt die Angemessenheit der zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vorhaben.
Mit Vorliegen des Zuwendungsbescheides SIQ/71/002/2018 vom 03.12.2018 kann nun die notwendige weitere Planung entsprechend der HOAI und die Baurealisierung des Vorhabens erfolgen.
Die dem Förderantrag zugrunde liegende Entwurfsplanung (Stand: 28./29.08.2018), die Baufachliche Stellungnahme des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) zum Antrag auf Zuwendung vom 05.12.2018 sowie der Zuwendungsbescheid Nr. SIQ/71/002/2018 sind Grundlagen für die weiteren Planungen und Fachplanungen.
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die vorliegende Entwurfsplanung als Grundlage für die weitere Planung und Realisierung des Vorhabens. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, die für das Vorhaben notwendigen Planungsunterlagen entsprechend der HOAI auszuschreiben, die Baugenehmigung zu beantragen und das Vorhaben entsprechend dem Zuwendungsbescheid Nr. SIQ/71/002/2018 im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) umzusetzen.
Im Objekt Gubener Straße 10 sind derzeit sechs verschiedene Nutzer mit Mietvertrag eingemietet. Im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung des Standortes muss dieses Objekt 2019 zwingend freigezogen werden. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, die bestehenden Mietverträge im Objekt Gubener Straße 10 unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen, spätestens zum 31.08.2019, zu kündigen. Die derzeitigen Mieter werden von der Stadt Forst (Lausitz) zum Entwicklungsstand des Vorhabens und zur geplanten Kündigung des Mietvertrages in einem Gespräch vorinformiert. Bei Interesse an einer Unterstützung durch die Stadt Forst (Lausitz) bei der Suche nach einem neuen, geeigneten Mietobjekt wird diese Unterstützung zugesichert. Bei den anstehenden (notwendigen) Voruntersuchungen im Objekt werden die Mieter informiert und einbezogen.
Der Träger NIX e.V. und der Kinder- und Jugendbeirat werden zu den weiteren Planungen und bei der Umsetzung des Vorhabens in geeigneter Form eingebunden und beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig über den Planungs- und Umsetzungsstand des Vorhabens informiert. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
zusammenfassende Kurzerläuterung zum Vorhaben Entwurfsplanung mit Lageplan, Grundrissen UG, EG, OG, DG, Schnitten, Ansichten Baubeschreibung (Stand: 28./29.08.2018) |
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