Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Mit Stadtverordnetenvorlage SVV/0629/2011 hat die Stadtverordnetenversammlung am 02.12.2011 eine Grundsatzentscheidung zum Erwerb und zur Nutzung des Gebäudes Lindenstraße 10 – 12 beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Neuausrichtung des Standortes des Rathauses gelegt. Unter Berücksichtigung der damaligen noch vorhandenen Nutzung des angemieteten Verwaltungsstandortes Frankfurter Straße 2 wurde die Gesamtplanung für die Stadtverwaltung so ausgelegt, dass das Gebäude Cottbuser Straße 10 veräußert werden kann. Dies wurde auch in der genannten Vorlage beschlossen.
Der Verwaltungsstandort Frankfurter Straße 2 wurde zwischenzeitlich durch Vertragskündigung aufgegeben. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße hat die Räume bezogen. Die im Verwaltungsgebäude Cottbuser Straße 10 vorhandenen Arbeitsplätze können in der Gesamtbetrachtung nicht in andere bestehende Verwaltungsgebäude integriert werden, sofern nicht entsprechende Umbauten im Verwaltungsstandort Promenade 9 durchgeführt werden. Im Ergebnis der Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden am 04.12.2017 hat die Verwaltung eine entsprechende Analyse erarbeitet. Diese wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 14.03.2019 durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Investitionskosten insbesondere durch die hofseitige Erschließung des Gebäudekomplexes für Büroarbeitsplätze und Auslagerung des Archivs in Höhe von ca. 1,419 Mio. € (brutto) nicht verhältnismäßig. Diese Kosten stellen nur die Baukosten für die Herrichtung der Promenade zur Unterbringung der Cotbuser Straße 10 dar, nicht enthalten sind die Ausstattung und eine grundhafte Sanierung des gesamten Gebäudekompleses Promenade 9. Das Gebäude Cottbuser Straße 10 ist ein denkmalgeschütztes Einzelobjekt in der Innenstadt, welches stadtbildprägend und städtebaulich von hoher Bedeutung ist. Für die notwendige Sanierung kann eine 100%ige Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beim zuständigen Landesamt erreicht werden.
Bei Weiterführung des Verwaltungsstandortes Cottbuser Straße 10 ist der weitere umfassende Ausbau der Promenade 9 für Büroarbeitsplätze zunächst nicht notwendig, sollte allerdings bei einer zukunftsorientierten Planung beachtet werden. Im Vordergrund stehen hier die inhaltsgerechte Erschließung des Gebäudes mit einem Fahrstuhl und andere Modernisierungen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss SVV/0629/2011 die abschließende Unterbringung des Archivs im Verwaltungsstandort Promenade 9 beschlossen. Hierfür sind ebenfalls schrittweise Sanierungen und Herrichtung der Räume erforderlich. Unter Berücksichtigung des Erhalts des Verwaltungsstandortes Cottbuser Straße 10 ergibt sich die Aufgabe, die baulichen Veränderungen in der Promenade 9 für das Stadtarchiv und zur Sicherung als Verwaltungsstandort vorzubereiten und bei Vorhandensein der erforderlichen finanziellen Mittel umzusetzen. |
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