Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH:
den einen Sitz, welcher durch die Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zu besetzen ist und hier aktuell der CDU-Fraktion zusteht, neu zu besetzen. Erläuterungen:
Dem Mitgesellschafter Stadt Forst (Lausitz) stehen entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat 2 Sitze zu. Gem. § 8 Absatz 2 ist ein Sitz für den Bürgermeister (geborenes Mitglied) oder ein von ihm beannter Verwaltungsvorstand als dauerhafter Vertreter. Entsprechend Beschluss der SVV/0429/2017 vom 12.05.2017 ist der Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit, Herr Jens Handreck, als Vertreter benannt.
Die weitere Besetzung des 1 Sitzes erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages. Es können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herzberg aus der CDU-Fraktion ergibt sich die Neubesetzung. |
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