Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0671/2019  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.04.2019 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH:

 

den einen Sitz, welcher durch die Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zu besetzen ist und hier aktuell der CDU-Fraktion zusteht, neu zu besetzen.


Erläuterungen:

 

Dem Mitgesellschafter Stadt Forst (Lausitz) stehen entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat 2 Sitze zu. Gem. § 8 Absatz 2 ist ein Sitz für den Bürgermeister (geborenes Mitglied) oder ein von ihm beannter Verwaltungsvorstand als dauerhafter Vertreter. Entsprechend Beschluss der SVV/0429/2017 vom 12.05.2017 ist der Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit, Herr Jens Handreck, als Vertreter benannt.

 

Die weitere Besetzung des 1 Sitzes erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

i.V.m.  § 8 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages. Es können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden.

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herzberg aus der CDU-Fraktion ergibt sich die Neubesetzung.