Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) wird beschlossen - siehe Anlage. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Vorlage SVV/0172/2015 in ihrer Sitzung am 02.10.2015 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) beschlossen.
§ 4 Absatz 1 der Satzung regelte die Werkleitung durch eine Person. Nunmehr soll mit der Änderungssatzung in analoger Form der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) (§ 4 Absatz 1) der zweite Satz „Die Werkleitung besteht aus einem Werkleiter.“ ersetzt werden durch „Es können zwei Werkleiter bestellt werden. Ist nur ein Werkleiter bestellt, übernimmt er die Aufgaben der Werkleitung. Der Bürgermeister regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung mit Zustimmung des Werksausschusses. Im Übrigen bestimmt die Werkleitung die innere Organisation des Eigenbetriebes.“
Mit dieser Neuregelung soll die bessere Vertretung der Werkleitung auf Grundlage einer deutlichen Stärkung des Aufgabengebietes Ostdeutscher Rosengarten erfolgen.
Weiterhin wird im § 5 Absatz 3 Nr. 2 die Zuständigkeit des Werksausschusses für Geschäfte aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert 25.000,00 Euro übersteigt, neu geregelt. Bisher war dies auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Das ist jedoch aufgrund der gängigen Künstlergagen, insbesondere zu den Rosengartenfestttagen, nicht zweckmäßig. Hier muss die Werkleitung im Rahmen der Vertragsverhandlungen zeitnah reagieren können. Anlage:
Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||