Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0672/2019  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Beteiligt:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal
Bearbeiter/-in: Zuber, Sven   
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Entscheidung
08.04.2019 
13. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
BV_SVV_0672_2019_Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung EB KTM

Beschlussvorschlag:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) wird beschlossen - siehe Anlage. 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Vorlage SVV/0172/2015 in ihrer Sitzung am 02.10.2015 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) beschlossen.

 

§ 4 Absatz 1 der Satzung regelte die Werkleitung durch eine Person. Nunmehr soll mit der Änderungssatzung in analoger Form der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) (§ 4 Absatz 1) der zweite Satz „Die Werkleitung besteht aus einem Werkleiter.“ ersetzt werden durch „Es können zwei Werkleiter bestellt werden. Ist nur ein Werkleiter bestellt, übernimmt er die Aufgaben der Werkleitung. Derrgermeister regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung mit Zustimmung des Werksausschusses. Im Übrigen bestimmt die Werkleitung die innere Organisation des Eigenbetriebes.“

 

Mit dieser Neuregelung soll die bessere Vertretung der Werkleitung auf Grundlage einer deutlichen Stärkung des Aufgabengebietes Ostdeutscher Rosengarten erfolgen.

 

Weiterhin wird im § 5 Absatz 3 Nr. 2 die Zuständigkeit des Werksausschusses r Geschäfte aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert 25.000,00 Euro übersteigt, neu geregelt. Bisher war dies auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Das ist jedoch aufgrund der gängigen Künstlergagen, insbesondere zu den Rosengartenfestttagen, nicht zweckmäßig. Hier muss die Werkleitung im Rahmen der Vertragsverhandlungen zeitnah reagieren können.


Anlage:

 

Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_SVV_0672_2019_Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung EB KTM (46 KB)