Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Für die Neubesetzung der Schiedsstelle Forst (Lausitz) stehen 4 Kandidaten zur Wahl. Für die Amtsperiode 2019 bis 2024 werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Erläuterungen:
Die Grundlage für die Errichtung von Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Brandenburg bildet das Schiedsstellengesetz vom 21. November 2000, zuletzt geändert am 08. März 2018. Dieses Gesetz legt in § 4 Abs. 1 fest, dass die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung zu wählen sind. Die Neuwahl der Schiedspersonen wurde durch öffentlichen Aushang vom 18.04.2019 bis 27.04.2019 bekannt gemacht. Bis 29.04.2019 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben. In der Stadt Forst (Lausitz) arbeitet eine Schiedsstelle.
Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson stellen sich 4 Kandidaten zur Wahl.
Pilz, Rainer Rümmler, Gabriele Noack, Kay Erler, Caroline
Die Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst (Lausitz) werden entsprechend § 40 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg durchgeführt. Gewählt werden zwei Personen, der Vorsitzende der Schiedsstelle und ein Stellvertreter. Als gewählt gelten die, welche die meisten Stimmen erhalten.
Gemäß § 5 und 6 Schiedsstellengesetz werden die gewählten Personen vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und berufen.
Die Amtszeit der Schiedspersonen der letzten Wahlperiode endet mit der Berufung der neuen Schiedspersonen. Anlagen:
Auflistung der Kandidaten |
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