Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0678/2019  

 
 
Betreff: Neuwahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Liebig
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.05.2019 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.05.2019 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

r die Neubesetzung der Schiedsstelle Forst (Lausitz) stehen 4 Kandidaten zur Wahl.

r die Amtsperiode 2019 bis 2024 werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Grundlage für die Errichtung von Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Brandenburg bildet das Schiedsstellengesetz vom 21. November 2000, zuletzt geändert am 08. März 2018.

Dieses Gesetz legt in § 4 Abs. 1 fest, dass die Schiedspersonen r die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung zu wählen sind.

Die Neuwahl der Schiedspersonen wurde durch öffentlichen Aushang vom 18.04.2019 bis 27.04.2019 bekannt gemacht. Bis 29.04.2019 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.

In der Stadt Forst (Lausitz) arbeitet eine Schiedsstelle.

 

r die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson stellen sich 4 Kandidaten zur Wahl.

 

Pilz, Rainer

mmler, Gabriele

Noack, Kay

Erler, Caroline

 

Die Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst (Lausitz) werden entsprechend

§ 40 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg durchgeführt.

Gewählt werden zwei Personen, der Vorsitzende der Schiedsstelle und ein Stellvertreter.

Als gewählt gelten die, welche die meisten Stimmen erhalten. 

 

Gemäß § 5 und 6 Schiedsstellengesetz werden die gewählten Personen vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und berufen.

 

Die Amtszeit der Schiedspersonen der letzten Wahlperiode endet mit der Berufung der neuen Schiedspersonen.             

Anlagen:

Anlagen:

 

Auflistung der Kandidaten