Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0681/2019  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2019 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Marion
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
06.05.2019 
33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.05.2019 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.05.2019 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anl. OV SOÖ SVV

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2019 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).


Erläuterungen:

 

Die Sonntagsöffnung zu besonderen Anlässen wird im § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (Bbg LöG) geregelt. Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein, soweit nicht Lärmschutzgebote entgegenstehen. Diese Tage und die Öffnungszeiten werden durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Die Freigabe kann auf bestimmte Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden.

 

Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (Bbg LöG) vom 27. November 2006, geändert durch Gesetz vom 25.April 2017 werden vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit zwei Termine für das Jahr 2019 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis vorgeschlagen.

 

In einer schriftlichen Anfrage vom 14.01.2019 an Herrn Zägel, an den Gewerbeverein der Stadt Forst (Lausitz), an das Präsidiumsmitglied des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e. V., Herrn Bischoff, Frau Doreen Urban vom REWE sowie Herrn Jörg Gärtner erhielten wir eine schriftliche Rückmeldung von Herrn Zägel mit folgendem Vorschlag:

 

01.12.20198. Lichterfest in Forst-Eulo (gesamtes Stadtgebiet)

 

15.12.2019Weihnachtsmarkt (gesamtes Stadtgebiet).

 

Der Vorsitzende des Gewerbevereins Rosenstadt Forst e. V., hat nach einem anfänglichen Vorschlag per E-Mail, für den dritten Adventssonntag in Verbindung mit dem Weihnachtsmarkt als besonderes Ereignis einen verkaufsoffenen Sonntag für eine Geschäftsöffnung zu nutzen, diesen nach einer Beratung innerhalb des Gewerbevereins wieder zurückgezogen.

 

Von anderen Unternehmen liegen keine Rückäerungen vor.

 

Die REWE Doreen Urban oHG hat auf telefonische Nachfrage die Öffnung an einem der beiden Sonntage abgelehnt und tätigte auch keinen eigenen Vorschlag.

 

Nach Auswertung der getätigten Anfragen zur Sonntagsöffnung wurde festgestellt, dass Herr Zägel von den Angeschriebenen der Einzige ist, der in Verbindung mit einem besonderen Ereignis seine Verkaufsstelle öffnen möchte. Daher würden wir geringfügig von seinem Vorschlag abweichen und am 01.12.2019 aus Anlass des 8. Lichterfestes nur im Stadtteil Forst-Eulo das Offenhalten von Verkaufsstellen ermöglichen und am 15.12.2019 wie vorgeschlagen aus Anlass des Forster Weihnachtsmarktes, auch allen anderen Gewerbetreibenden die glichkeit geben ihre Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet von Forst (Lausitz) öffnen zu können.

 

Deshalb werden folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vorgeschlagen:

 

01.12.20198. Lichterfest in Forst-Eulo  (nur Stadtteil Eulo)

 

15.12.2019Weihnachtsmarkt rund um die Stadtkirche St. Nikolai

(gesamtes Stadtgebiet)


Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für

das Jahr 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. OV SOÖ SVV (56 KB)