Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Friedhofstraße. Erläuterungen:
Die Friedhofstraße liegt im Süden der Stadt Forst (Lausitz) in der Ortslage Keune und verläuft von der Märkischen Straße bis zum Dornbuschweg. Sie ist eine Anliegerstraße und Teil des allgemeinen Wohnquartiers, das durch die Triebeler Straße (L49), die Märkische Straße, den Forstweg und den Dornbuschweg umschlossen wird. Zu dem Quartier gehören der Luisenweg, die Friedhofstraße, der Amalienweg und der Dornbuschweg. Diese Quartierstraßen sind Teil einer „Zone 30“. Das Gebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz).
Die Friedhofstraße ist mit Asphalt befestigt. Der Zustand der Fahrbahnbefestigung ist schlecht. Eine einheitliche und geschlossene Oberfläche ist nicht vorhanden. Sie weist starke Unebenheiten, Flickstellen und Risse auf. Die dicke des vorhandenen Asphalts schwankt zwischen 1 und 3 cm auf einer Schotterpackung von durchschnittlich 23,5 cm. Die vorhandene Ausbaubreite variiert von 4,00 bis 5,70 m. Die Fahrbahn entwässert über die unbefestigten Seitenstreifen. Da die Friedhofstraße kein ausreichendes Gefälle aufweist und keine Mulden in den Seitenstreifen vorhanden sind, ist die Versickerung bei Starkregen problematisch. Die Fahrbahn ist nicht in Borde eingespannt, die Randbereiche sind ausgefahren.
Mit der Planung des Straßenbauvorhabens ist die RWM-Ingenieurgesellschaft aus Cottbus beauftragt worden. Für die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde das Büro Kügler Ingenieure aus Cottbus vertraglich gebunden.
Am 18.10.2018 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Friedhofstraße informiert (SVV/0624/2018).
Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 22.01.2019 statt. Anfragen der Anlieger zur Baumaßnahme wurden weitestgehend beantwortet. Anregungen und Hinweise zur Ausführung wurden geprüft und in der weiteren Planung berücksichtigt.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsanlage grundhaft auszubauen und entsprechend der heutigen Ausbaustandards und technischen Regelwerke herzustellen.
Die Friedhofstraße wird in einer Länge von ca. 520,00 m grundhaft ausgebaut. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von etwa 10,00 m. Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt relativ mittig und bestandsnah im öffentlichen Bereich. Als Teil einer Tempo-30-Zone beträgt die Fahrbahnbreite 4,75 m. Beiderseits der Fahrbahn wird ein begrüntes, standfestes Bankett angelegt. Die Breite des Banketts auf der nordöstlichen Fahrbahnseite beträgt 1,00 m. Die Bankettbreite auf der südwestlichen Seite beträgt 0,50 m. Die Verringerung der Bankettbreite ist erforderlich, um einerseits die Überdeckung der vorhandenen Gasleitung zu sichern und andererseits erforderliche Geländeregulierungen vornehmen zu können.
Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und einem Dachgefälle vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt über beidseitig angeordnete Versickerungsmulden. Zum Schutz der vorhandenen Großbäume werden in diesen Bereichen Hochborde am Fahrbahnrand gesetzt und die Versickerungsmulden entsprechend unterbrochen. Im Einmündungsbereich Märkische Straße erfolgt der Fahrbahnanschluss an die vorhandene Fahrbahn. In Richtung Dornbuschweg erfolgt der Anschluss an die bereits erneuerte Fahrbahndecke am Einmündungsbereich, desgleichen am Luisenweg.
Folgender Fahrbahnaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 0,3, ist vorgesehen:
4,00 cm Asphaltdeckschicht 8,00 cm Asphalttragschicht 33,00 cm Schottertragschicht 45,00 cm Gesamteinbaustärke
Die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten ist gewahrt. Im Rahmen ihrer Mitbestimmung bei der Anordnung und Ausführung ihrer Grundstückszufahrten und Zugänge haben von 27 Grundstückseigentümern, die eine Zufahrt oder einen Zugang von der Friedhofstraße besitzen, 23 Eigentümer bei der Breite und der Anordnung mitgewirkt. Dem Gebietscharakter entsprechend erfolgt für die verbleibenden 4 Grundstücke die Herstellung einer 3,00 m breiten Zufahrt.
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster, 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 33 cm Schottertragschicht.
Die Beleuchtungsanlage wird mit 14 technischen LED-Leuchten erneuert. Dabei wird das gleiche Fabrikat verwendet, das schon im Dornbuschweg und im Luisenweg montiert wurde. 7 vorhandene Stahlrohrmasten können wiederverwendet werden. 7 neue Stahlrohrmasten werden montiert. Das Erdkabel wird erneuert.
Es ist kein Grunderwerb erforderlich.
Das Straßenbauvorhaben wird koordiniert mit dem geplanten SW-Kanalbau des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und der Erneuerung der Trinkwasserleitung im Auftrag der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Die Stadt Forst (Lausitz), der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG führen ein gemeinsames Bauvorhaben durch.
Laut Stellungnahme der anderen Versorgungsträger sind keine weiteren Bauleistungen in der Friedhofstraße vorgesehen.
Voraussichtlicher Baubeginn:III. Quartal 2019 Voraussichtliches Bauende:III. Quartal 2020
Kostenberechnung:
Die Gesamtkosten entsprechend der Kostenberechnung betragen 398.2094,08 EUR. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan und Querschnitt
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