Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Buschweg. Erläuterungen:
Im Buschweg in Forst (Lausitz) erfolgt die Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung ist Teil der öffentlichen Verkehrsanlage.
Der Buschweg liegt in einer Tempo-30-Zone. Die Straße ist eine Anliegerstraße innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes. Daraus resultiert für die weitere Planung der Beleuchtung die Beleuchtungssituation D4. Die Fahrbahn ist unbefestigt.
Durch die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG wird im II. und III. Quartal 2019 das 0,4-kV-Energieversorger-Freileitungsnetz erdverkabelt. Die vorhandene Straßenbeleuchtung befindet sich an den Masten des gegenwärtig noch bestehenden Freileitungssystems der NFL und wird über die dafür vorhandenen Freileitungsdrähte versorgt. Es sind 2 Leuchten vorhanden, die lediglich eine punktuelle Beleuchtung gewährleisten. Die Leuchten sind technisch und materiell verschlissen, entsprechen nicht dem Stand der Technik und können nicht mehr, auch nicht zur Ersatzteilhaltung, verwendet werden. Mit dem Rückbau des NFL-Netzes entfällt das Trägersystem der Straßenbeleuchtung.
Die Verbesserung / Erneuerung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit sowie die Betriebssicherheit des kommunalen Beleuchtungssystems zu gewährleisten. Ziel ist auch die Verbesserung der Qualität der Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Optimierung von Energiekosten und –verbrauch. Durch diese Maßnahme soll neben der allgemeinen Energiekosteneinsparung auch die CO2-Bilanz verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Die Stadt Forst (Lausitz) hat die DEGAT Planungsgesellschaft mbH aus Cottbus mit der Planung der Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung für den Buschweg in Forst (Lausitz) beauftragt. Entsprechend der lichttechnischen Berechnung beträgt die Lichtpunkthöhe 5,00 m. Der Leuchtenabstand beträgt im Mittel 39,50 m. Die Einspeisung der Beleuchtungsanlage wird über den angrenzenden Lichtpunkt im Forstweg realisiert. Dieser wird entsprechend den neuen Anforderungen angepasst.
Um die Produktneutralität im Wohnquartier beizubehalten, wird das Fabrikat Leipziger Leuchte (Typ ASL), analog Weißagker Weg, verwendet. Der Energieverbrauch pro Jahr für insgesamt 8 neue Lichtpunkte des Typs ASL 2010/1 FF LED II-X bei einer Lichtpunkthöhe von 5,00 m und dem mittleren Leuchtenabstand von 39,50 m beträgt nach lichttechnischer Berechnung 444 kWh. Die Altanlage mit den vorhandenen 2 Leuchten hat einen jährlichen Energieverbrauch von ca. 1.088 kWh.
Ablauf der Baumaßnahme
Die Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung wird als gemeinsames Bauvorhaben mit der NFL ausgeführt. Dadurch ergibt sich eine Kosteneinsparung bei den Erdarbeiten durch die gemeinsame Grabennutzung. Diese Einsparung ist in der Kostenberechnung berücksichtigt und beträgt ca. 2.900,00 EUR.
Kosten der Straßenbeleuchtung nach Kostenberechnung einschließlich Planung:29.386,58 EUR
Die Kostenberechnung bezieht sich auf den derzeitigen Planungsstand (Ausführungsplanung). Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan
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