Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1). Erläuterungen:
Im Rahmen des Prüfverfahrens durch die Kommunalaufsicht ist zur Haushaltssatzung 2019 der Stadt Forst (Lausitz) ein Hinweis eingegangen.
Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Vorlage Nr. SVV/0659/2019 (NEU) vom 08.03.2019 wurde unter § 5, Abs. 4 folgende Formulierung verwendet: „Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei, a.) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 200.000 Euro und b.) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelaus- zahlungen auf 100.000 Euro festgesetzt.“
Auf Grund des Hinweises wurde die Formulierung in der Haushaltssatzung unter § 5, Abs. 4 wie folgt geändert: „Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei, a.) Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 200.000 Euro und b.) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelaus- zahlungen auf 100.000 Euro festgesetzt“.
Nach Einarbeitung und Brücksichtigung dieser Hinweise ist ein formaler, neuer Beschluss der Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2019 notwendig.
Weiterhin gab es zum Haushalt 2019 noch einen redaktionellen Hinweis. In der Anlage zu den Verpflichtungsermächtigungen wurde die vorgesehene Kreditaufnahme im Jahr 2021 nicht berücksichtigt (Anlage 2). Anlagen:
Anlage 1 - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Anlage 2 - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Haushaltsplan Seite 389)
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