Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0006/2019  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 10 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "In den Hainen"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entsprechend Anlage 1.0, Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Olheide, Waldemar
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
22.08.2019 
1. Sitzung des Ausschusses für Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.09.2019 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2019 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung in den hainen
satzungsbeschluss in den hainen
Lageplan Fotovoltaikanlagen In den Hainen - Kopie
anlage 4 in den hainen
anlage 5 in den hainen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In den Hainen“.

    Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 21, Flur 10, Gemarkung Forst und ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Zwischen der Straße An den Hainen und dem Mühlgraben befindet sich das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst. auf dem Grundstück befand sich ehemals das Lager und ein Heizhaus des Betriebes „GPG Stadt der Rosen“. Diese Fläche ist im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße mit folgenden Angaben registriert:

 

        Registriernummer: 0123711133

        Art:Altlastenverdächtige Fläche Altstandort

        Bezeichnung: Lager, Heizhaus, GPG „Stadt der Rosen“

        Grundstücksangaben:Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst

 

Vor der Einleitung von Planverfahren handelte es sich hierbei um eine Brachfläche im Außenbereich (Beurteilung über § 35 BauGB).

 

Geltungsbereich und Zielrichtung der Planung

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2017 wurde ein Aufstellungsbeschluss zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der BezeichnungIn den Hainen gefasst (SVV/0413/2017). Das Flurstück 21, Flur 10, wurde hierbei mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben in den Geltungsbereich einbezogen. Entwickelt wurde hierbei ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen.

 

Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als allgemeines Grün ohne Nutzungszuordnung erfolgt ist sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, musste ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung 7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt werden, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Es erfolgte eine Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen sowie die Darstellung als Altlastenverdachtsfläche.

 

Verfahrensschritte

 

        Beschlussvorlage Nr. SVV/0413/2017 vom 12.05.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen

        frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB + Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.02.2018

        frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 06.03.2017

        Beteiligung der berührten Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.05.2018

        Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 04.06.2018

        Beschlussvorlage zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In den Hainen“
hier: Beschluss zur Erteilung der Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss eines Durchführungsvertrages

        Jetzt: Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In den Hainen

 

Die vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Anlage 1.0 einzeln aufgelistet und abgewogen. Bürger haben zwar in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.03.2018 teilgenommen, haben hierbei jedoch keine rechtsrelevanten Einwendungen vorgetragen.

 

Eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 09.05.2019 die Genehmigung zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „7. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz), Az: 61/61/1 HV 007/19, erteilt wurde.

 

Gemäß § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist das Mitwirkungsverbot zu beachten.

 

Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan trägt der Vorhabenträger.

 


Anlagen:

 

Anlage 1.0Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange

Anlage 2Satzungsbeschluss

Anlage 3Lageplan

Anlage 4 Planzeichnung

Anlage 5Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abwägung in den hainen (322 KB)    
Anlage 2 2 satzungsbeschluss in den hainen (43 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan Fotovoltaikanlagen In den Hainen - Kopie (1517 KB)    
Anlage 4 4 anlage 4 in den hainen (5437 KB)    
Anlage 5 5 anlage 5 in den hainen (17685 KB)