Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2019 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003). Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.
Im Jahr 2019 stehen insgesamt 8.000,00 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 11 Förderanträge von 11 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2019 insgesamt 10.009,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 Euro nicht überschreiten. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt.
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichender vorhandener Mittel; war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel sonst 8.625,00 € betragen würde.
Alle Förderbeträge wurden mit Hilfe eines Verteilerkoeffizienten ermittelt. Die maximalen Fördersummen der einzelnen Anträge wurden demnach um 4,97 % gekürzt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabeübersicht von Zuwendungen an gemeinnützige Kulturvereine
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