Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0022/2019  

 
 
Betreff: Information zum Inkrafttreten der Verordnung über den Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gemäß Artikel 8 Abs. 4 des Landesplanungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Anhörung
22.08.2019 
1. Sitzung des Ausschusses für Planung      

Information:

 

Der Ausschuss für Planung wird über das Inkrafttreten der Verordnung über den Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gemäß Artikel 8 Abs. 4 des Landesplanungsvertrages informiert.


Erläuterungen:

 

Die brandenburgische Verordnung über den Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019 wurde am 13.05.2019 unter

 

https://landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8141

 

elektronisch verkündet. Die Rechtsverordnung ist am 01.07.2019 in Kraft getreten.

 

Gemäß Artikel 8 Abs. 4 des Landesplanungsvertrages wird der Plan bei allen Behörden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt. Dieser Plan muss bei der jeweiligen Behörde vorgehalten werden.

 

Angaben zum Landesentwicklungsplan

 

Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) legt Grundsätze der Raumordnung fest, die im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren sind, soweit dies erforderlich ist (§ 2 Abs. 1 ROG). Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumenhrt (§ 1 Abs. 2 ROG).

 

Der Landesentwicklungsplan greift die übergeordneten Konzeptionen, Pläne und Programme der europäischen Ebene und der Ebene des Bundes auf, während die nachgeordneten Regionalpläne wiederum aus dem LEP HR zu entwickeln sind. Umgekehrt werden die Entwicklungserfordernisse der Gemeinden und Regionen nach dem Gegenstromprinzip bei der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes im LEP HR berücksichtigt.

 

An den Zielen des LEP HR sowie der Regionalpläne sind wiederum die von den Gemeinden aufzustellenden Bauleitpläne auszurichten.

 

Der LEP B-B konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planungr den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg die raumordnerischen Grundsätze und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.

 

Der Landesentwicklungsplan trifft Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Hauptstadtregion, insbesondere zu den Raumnutzungen und funktionen, und wird als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet erlassen.

 

Die Grundlage von konzeptionellen oder planerischen Überlegungen zur Landesentwicklung ist die Kenntnis von relevanten Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends. Aufgabe der Raumordnung ist es, diese Rahmenbedingungen und Trends im Hinblick auf ihre raumstrukturellen Auswirkungen aufzunehmen und Entwicklungsprozesse mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten zu steuern.

 

Die Städte sind Zentren und Kristallisationspunkte für die Entwicklung. Sie sind Schwerpunkte von Wohnen und Arbeiten, Wertschöpfung, Forschung und Bildung sowie von Infrastruktur und Daseinsvorsorge und somit Standorte, in denen sich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bevorzugt ansiedeln. Sie nehmen darüber hinaus wichtige Versorgungsfunktionen für die ländlich geprägten Räume wahr.

 

Die ländlich geprägten Räume sind nicht nur Lebensmittelpunkt und Wirtschaftsraum für die dort lebende Bevölkerung. Sie sind auch Bestandteil der Kulturlandschaften des Gesamtraumes.

 

Textliche Festsetzungen zu folgenden Themen im LEP:

 

      Hauptstadtregion

      Wirtschaftliche Entwicklung, Gewerbe und großflächiger Einzelhandel

      Zentrale Orte, Grundversorgung und grundfunktionale Schwerpunke

      Kulturlandschaften und ländliche Räume

      Siedlungsentwicklung

      Freiraumentwicklung

      Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung

      Klima, Hochwasser und Energie

      Interkommunale und regionale Kooperation

 

Durchgeführte Beteiligungen

 

a)      Erste Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. Artikel 8 Abs. 2 i.V.m. Artikel 7 Abs. 2 sowie Artikel 8 a Abs. 2 des Landesplanungsvertrages (Anschreiben vom 12.09.2016, Posteingang 15.09.2016), Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.12.2016, Termin wurde eingehalten.

 

b)      Unterrichtung im Rahmen des zweiten Beteiligungsschrittes durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 01.02.2018, Posteingang 06.02.2018, über die Auslegung des 2. Entwurfes des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin Brandenburg (LEP HR), Fristsetzung: 07.05.2018, Termin wurde eingehalten.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen aller Gebietskörperschaften und die anonymisierten privaten Stellungnahmen sind einsehbar auf der Internetseite der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung:

 

https:/gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/artikel.672796.php.