Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die zweite Änderungssatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) laut Anlage. Erläuterungen:
Auf Hinweis der Kommunalaufsicht erfolgt die Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) mit der Änderung bezüglich der eindeutigen Regelung bei zwei Werkleitern.
Um eine Analogie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) herzustellen, erfolgte die Änderung der Betriebssatzung in Ziffer (3) Punkt 2 zur Kontrolle der Verwaltung über Vergaben.
Da die bisherigen Regelungen in Punkt 5 und 6 der Betriebssatzung sich als nicht praktikabel erwiesen haben, erfolgte eine Anpassung der Wertgrenzen in diesen Bereichen.
Auf eine generelle Anpassung der weiblichen Form bei der Zuständigkeit des Bürgermeisters (vgl. § 53 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)) ist verzichtet worden. Darüber hinaus wurden noch redaktionelle Änderungen vorgenommen. Anlagen:
- Zweite Änderungssatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) - Synopse
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