Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die kommunalen Eigenanteile von 285.000,00 EUR (10 %) für die Bundesförderung in Höhe von 2.565.000,00 EUR (90 %) im Zuwendungszeitraum 2019 – 2023.
Die entsprechende Mittelveranschlagung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2020 ff. (einschließlich der Finanzplanung bis 2023) – hier im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit. Erläuterungen:
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik gefördert.
Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich im Rahmen dieses Bundesprogrammes mit dem Projekt „Sanierung Radrennbahn mit Rad- und Reitstützpunkt im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz)“ beteiligt. Die Projektskizze wurde zum 31.08.2018 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort eingereicht. Die Einreichung dieses Projektes erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2018.
Am 10.04.2019 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Entscheidung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Förderperiode 2019 bis 2023 bekannt gegeben.
Dem Projekt „Sanierung Radrennbahn mit Rad- und Reitstützpunkt im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz)“ liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 2.850.000,00 EUR brutto zugrunde.
Für das Projekt werden derzeit die Leistungsphasen 1 und 2 der Planungsleistungen ausgeschrieben. Der Zuschlag soll am 02.10.2019 durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt werden.
Im Koordinierungsgespräch am 03.09.2019 beim BBR wurde die Auflage erteilt, mit dem Zuwendungsantrag den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Bestätigung der Eigenanteile der Stadt Forst (Lausitz) vorzulegen. Der Zuwendungsantrag ist bis zum 08.10.2019 einzureichen.
Dieser Beschluss ist Bestandteil des Zuwendungsantrages „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. |
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