Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0046/2019  

 
 
Betreff: Vorplanung für das Straßenbauvorhaben einschließlich Straßenbeleuchtung Grabenweg in Forst (Lausitz).
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Fr. Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: König, Sophie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
10.09.2019 
3. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan mit Straßenquerschnitt

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Vorplanung zum Straßenbauvorhaben einschließlich Straßenbeleuchtung Grabenweg in Forst (Lausitz) informiert.


Erläuterungen:

 

Der Grabenweg liegt im Süden der Stadt Forst (Lausitz) in der Ortslage Mexiko. Er verläuft von der Triebeler Straße bis zum Forstweg und quert dabei den Sandweg. Ein zusätzlicher Teil führt abzweigend bis zum Buschweg.

 

Der Grabenweg ist eine Anliegerstraße. Im Abschnitt von der Triebeler Straße bis zum Forstweg ist die Fahrbahn mit Asphalt befestigt. Diese befindet sich in einem schlechten Zustand. Zwischen Triebeler Straße und Sandweg befinden sich beidseitig befestigte Gehwege. Die Gehwege weisen erhebliche Unebenheiten auf und müssen aus Sicht der Verkehrssicherung erneuert werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme soll die Straßenbeleuchtung erneuert werden.

 

Ziel der Maßnahme ist die grundhafte Erneuerung des Grabenweges. Damit verbunden ist eine Neugliederung des öffentlichen Verkehrsraumes, mit der auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht wird. Mit der grundhaften Erneuerung des Grabenweges wird der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Verkehrssicherheit minimiert. Der Grabenweg soll eine Zone 30 werden.

 

Mit der Planung des Bauvorhabens für die Straße und die Beleuchtung, ist die DEGAT Planungsgesellschaft mbH aus Cottbus beauftragt.

 

Die Baulänge des Grabenweges umfasst 610,00 m, welche sich in 3 Abschnitte aufteilen lässt.

 

Bereich

 

nge

Breite öffentl. Bereich

Abschnitt 1

zwischen Triebeler Straße und Sandweg

310,00 m

10,00 m

Abschnitt 2

zwischen Sandweg und Forstweg

190,00 m

9,50 m

Abschnitt 3

zwischen Grabenweg und Buschweg

110,00 m

4,20 5,30 m

 

Im Zuge der Vorplanung wurden verschiedene Varianten untersucht. Die Varianten bezogen sich auf die Anordnung des Gehweges auf südlicher oder nördlicher Seite bzw. beidseitig der Straße. Des Weiteren wurde die Variante mit unterschiedlich breiten Fahrbahnen ohne Gehweg untersucht. Nach Auswertung der einzelnen Varianten und der Überprüfung der Kostenschätzung wurde sich für eine Vorzugsvariante entschieden.

 

Abschnitt 1 und 2 (zwischen Triebeler Straße und Forstweg):

 

Die Trassierung der Fahrbahn ist mittig im öffentlichen Bereich geplant. Die Fahrbahnbreite soll 4,75 m betragen. Das gewährleistet in der geplanten „Zone 30“ den Begegnungsverkehr Lkw / Pkw. Das Parken von Pkw ist am Fahrbahnrand möglich. Die Ausführung der Fahrbahn soll in bituminöser Bauweise mit einem einseitigen Gefälle erfolgen.

 

Auf der südlichen Seite der Fahrbahn soll ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m angeordnet werden. An der nördlichen Seite schließt an die Fahrbahn ein befestigter Seitenstreifen (0,75 m breit) mit anschließendem Bankett (ca. 1,00 m breit).

 

Entsprechend dem vorliegenden Baugrundgutachten ist eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich. Beim derzeitigen Planungsstand wird von einer Versickerung in dem nördlich der Fahrbahn geplanten Grünstreifen ausgegangen. Hierfür werden in den Grünstreifen 0,75 m bis 1,00 m breite Mulden ausgeformt. Der Seitenstreifen der Fahrbahn soll eine Rasenansaat erhalten.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten ist mit Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit, vorgesehen. Die Entwässerung der Zufahrten erfolgt über Längs- und Querneigungen in die angrenzenden Grün- bzw. Straßenflächen. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Gegenwärtig befinden sich im Grabenweg zwischen Triebeler Straße und Forstweg 7 Leuchten der Straßenbeleuchtungsanlage. Die Leuchten befinden sich an Stahlbeton- bzw. Gittermasten mit einer geschätzten Lichtpunkthöhe von ca. 8,00 m. Die Leitung verläuft als Freileitung. Die Abstände der Leuchten variieren untereinander. Aufgrund des Alters und des technischen Zustands der Anlagenteile in Verbindung mit der nur geringfügig vorhandenen punktuellen Beleuchtung des Grabenweges, ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich. Im Zuge des grundhaften Ausbaus wird auf der südlichen Seite des Grabenweges die Straßenbeleuchtungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erneuert. Zum Einsatz kommen energiesparende LED-Leucht-Systeme. Die Vorplanung geht von 18 LED-Leuchten an Stahlmasten aus. Das Kabel wird im Bereich zwischen Gehweg und Grundstück in der Erde verlegt.

 

Ziel der Erneuerung ist die Verbesserung der Qualität der Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Optimierung von Energiekosten und verbrauch. Durch diese Maßnahme soll neben der allgemeinen Energieeinsparung auch die CO²-Bilanz verbessert werden und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 

Abschnitt 3 (Verbindung Grabenweg / Buschweg):

 

Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt ebenfalls mittig im öffentlichen Bereich. Die Fahrbahnbreite ist von 3,75 m bis 4,75 m geplant. Die Ausführung der Fahrbahn soll in Betonsteinpflaster mit einem Gefälle zur Fahrbahnmitte erfolgen. Die Einfassung ist mit Rundborden vorgesehen. Entsprechend des Baugrundgutachtens ist eine Versickerung des Regenwassers möglich. Auf Grund der geringen öffentlichen Breite soll der Bau eines Rigolensystems erfolgen. Die Entwässerung der Fahrbahn wird über Straßenabläufe in der Fahrbahnmitte, mit Anschluss an das Rohrrigolensystem geplant.

 

Die Beleuchtung für den Abzweig zum Buschweg wird im Verlauf der Planung mit der im gesamten Grabenweg eingesetzten Leuchte in lichttechnisch angepasster Ausführung becksichtigt.

 

Die Durchführung des Bauvorhabens ist als Gesamtmaßnahme mit der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz), geplant. Die Koordination der Vorhaben des Straßen- und Kanalbaus als Gesamtmaßnahme führt zu wirtschaftlichen Vorteilen, ebenso wie zu Synergieeffekten durch Zeitersparnis, Konzentration der Abufe und Aufgabenabstimmung.

 

Nach Vorabinformation durch die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) (NFL) muss eventuell das 0,4 kV Kabel erneuert werden. Inwieweit die Vorhaben zeitlich und technologisch koordiniert werden können, ist im weiteren Planungsverlauf abzustimmen.

 

Vorläufige Kostenschätzung (brutto):

Stand: Mai 2019

 

 

Straßenbau in Euro

Zufahrten in Euro

Beleuchtung in Euro

Baukosten

351.000,00

20.000,00

74.000,00

Planungskosten

25.700,00

1.300,00

8.000,00

Gesamtkosten

376.700,00

21.300,00

82.000,00

 

Somit betrage die vorläufigen Gesamtkosten 480.000,00 Euro (brutto).

 

Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) stehen gegenwärtig insgesamt 480.000,00 Euro für diese Baumaßnahme zur Verfügung. Die Kostenfortschreibung erfolgt mit der weiteren Planung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612083

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan mit Straßenquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan mit Straßenquerschnitt (1040 KB)