Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0028/2019 (neu)  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines 3. vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 5A" mit der Bezeichnung "3. vereinfachte Änderung gemäß §13 BauGB, IGG Forst-Süd, TG 5A (Teilfläche), KV-Terminal"
(KV-Terminal = Terminal des kombinierten Verkehrs)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: König, Sophie
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.09.2019 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2019 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan KV-Terminal

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ ein 3. Änderungsverfahren i.S.d. § 13 BauGB für eine Teilfläche des bisherigen Plangebietes mit der Bezeichnung „3. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, IGG Forst-Süd, TG 5A (Teilfläche), KV-Terminal“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Geplant ist ein KV-Terminal im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“r den Güterverkehr, welches in Ausbaustufen verwirklicht werden soll. Vorgesehen ist hierbei ein Portalkrahn mit einer Höhe von ca. 20 m, eine Gleislänge von ca. 600 m, die Legung von Ladegleisen/Anschlussgleisen, asphaltierte Flächen, Containerstellflächen, 2 Wendehämmern für Lkw-Umkehrmöglichkeit.

 

Am 10.07.2019 fand in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ein „Scopingtermin“ (Behördentermin) statt, in welchem mit den maßgeblichen Behörden der Verfahrenstyp für die einzelnen Investitionsvorhaben durchgesprochen wurde.

 

r das KV-Terminal wurde hierbei als Lösungsweg ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB aufgezeigt.

 

Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a oder Abs. 2b BauGB, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anwenden, wenn

 

  1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,

 

  1. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter bestehen und

 

  1. keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

Im vereinfachten Verfahren kann

 

  1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden,

 

  1. der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden,

 

  1. den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit den zwei weiteren angedachten Bauleitplanverfahren zu sehen:

 

  1. Bebauungsplanverfahren gekoppelt mit einem städtebaulichen Vertrag zur Errichtung eines Fulfillment-Centers (B-Plan wird über eine Teilfläche des B-Planes IGG Forst-Süd, TG 5A gelegt)

 

  1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“ mit der Bezeichnung „1. Änderung IGG Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“, vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB

 

r die künftigen Entwicklungen kann das in Forst (Lausitz) vorhandene Industrieflächenpotenzial (geeignet für 24-h-Betrieb mit direkter Anbindung an die A 15) in Südostbrandenburg an Bedeutung gewinnen. Damit ist ein direkter Zugang zum transeuropäischen Korridor Hamburg Berlin Breslau Krakau Kiew als Grundlage für die Verbindung zu den Wachstumsmärkten Osteuropas gegeben. Der Ausbau des Güterverteilzentrums ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Logistikstandortes. In der Planung ist eine Erweiterung der Logistikstrukturen für Trailerverkehre im Schienentransport sowie der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes „Fulfillment“.

 

r das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB für das KV-Terminal soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen werden, in welchem die Fragen der Planung, die Zeitschiene, die Art und der Umfang der Investition, Fragen der Erschließung u. a. geregelt sind.

 

Im Interesse einer frühzeitigen Klärung der Kosten wird eine Kostenübernahmeerklärung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Investor abgeschlossen.

 

Der erforderliche Strukturwandel wird hierbei aktiv und eigenständig durch die Stadt Forst (Lausitz) eingeleitet.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan KV-Terminal (77 KB)