Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ ein 3. Änderungsverfahren i.S.d. § 13 BauGB für eine Teilfläche des bisherigen Plangebietes mit der Bezeichnung „3. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, IGG Forst-Süd, TG 5A (Teilfläche), KV-Terminal“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Geplant ist ein KV-Terminal im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ für den Güterverkehr, welches in Ausbaustufen verwirklicht werden soll. Vorgesehen ist hierbei ein Portalkrahn mit einer Höhe von ca. 20 m, eine Gleislänge von ca. 600 m, die Legung von Ladegleisen/Anschlussgleisen, asphaltierte Flächen, Containerstellflächen, 2 Wendehämmern für Lkw-Umkehrmöglichkeit.
Am 10.07.2019 fand in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ein „Scopingtermin“ (Behördentermin) statt, in welchem mit den maßgeblichen Behörden der Verfahrenstyp für die einzelnen Investitionsvorhaben durchgesprochen wurde.
Für das KV-Terminal wurde hierbei als Lösungsweg ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB aufgezeigt.
Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a oder Abs. 2b BauGB, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anwenden, wenn
Im vereinfachten Verfahren kann
Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit den zwei weiteren angedachten Bauleitplanverfahren zu sehen:
Für die künftigen Entwicklungen kann das in Forst (Lausitz) vorhandene Industrieflächenpotenzial (geeignet für 24-h-Betrieb mit direkter Anbindung an die A 15) in Südostbrandenburg an Bedeutung gewinnen. Damit ist ein direkter Zugang zum transeuropäischen Korridor Hamburg – Berlin – Breslau – Krakau – Kiew als Grundlage für die Verbindung zu den Wachstumsmärkten Osteuropas gegeben. Der Ausbau des Güterverteilzentrums ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Logistikstandortes. In der Planung ist eine Erweiterung der Logistikstrukturen für Trailerverkehre im Schienentransport sowie der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes „Fulfillment“.
Für das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB für das KV-Terminal soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen werden, in welchem die Fragen der Planung, die Zeitschiene, die Art und der Umfang der Investition, Fragen der Erschließung u. a. geregelt sind.
Im Interesse einer frühzeitigen Klärung der Kosten wird eine Kostenübernahmeerklärung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Investor abgeschlossen.
Der erforderliche Strukturwandel wird hierbei aktiv und eigenständig durch die Stadt Forst (Lausitz) eingeleitet.
Anlagen:
Lageplan
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