Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, auf einer Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ ein B-Planverfahren mit der Bezeichnung „B-Plan Fulfillment-Center“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen/einzuleiten.
Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung soll das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Geplant ist die Errichtung einer Gewerbehalle mit vollautomatischem Regal- und Lagersystem zur Ausführung von Fulfillmentdienstleistungen.
Art des Betriebes, Umfang der Leistungen
Hochregallager für die größten Onlinehändler Automatisches Kleinteilelager für den Handwerksbetrieb Showroom Attraktiver Umschlagplatz für chinesische Marktteilnehmer, deutsche sowie internationale Interessenten Angebotserstellungen – Lieferungen Warenannahme bis zur Verladung Forschungsteam aus hochqualifizierten IT-Spezialisten, welches sich stetig um die Optimierung, Neuanpassung und Weiterentwicklung des gesamten hochkomplexen Ablaufes kümmert und komplette IT-Profile für neue Projekte erstellt Unternehmen der Logistikbranche Kooperation angestrebt
Am 10.07.2019 fand in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ein „Scopingtermin“ (Behördentermin) statt, in welchem mit den maßgeblichen Behörden der Verfahrenstyp für die einzelnen Investitonsvorhaben durchgesprochen wurde.
Für das Fulfillment-Center wurde hierbei als Lösungsweg ein normales Bebauungsplanverfahren gekoppelt mit einem städtebaulichen Vertrag aufgezeigt. Im städtebaulichen Vertrag werden die Fragen zur Planung, die Zeitschiene, die Art und der Umfang der Investition, Fragen der Erschließung u. a. geregelt. Ein vereinfachtes Änderungsverfahren ist nicht möglich, da bei Verwirklichung des Vorhabens die Grundzüge der Planung berührt sind.
Der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „B-Plan Fulfillment-Center“ wird hierbei über den bisherigen Bebauungsplan gelegt.
Im Interesse einer frühzeitigen Klärung der Kosten wird eine Kostenübernahmeerklärung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Investor abgeschlossen.
Für die künftigen Entwicklungen kann das in Forst (Lausitz) vorhandene Industrieflächenpotenzial (geeignet für 24-h-Betrieb mit direkter Anbindung an die A 15) in Südostbrandenburg an Bedeutung gewinnen. Damit ist ein direkter Zugang zum transeuropäischen Korridor Hamburg – Berlin – Breslau – Krakau – Kiew als Grundlage für die Verbindung zu den Wachstumsmärkten Osteuropas gegeben. Der Ausbau des Güterverteilzentrums ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Logistikstandortes. In der Planung ist eine Erweiterung der Logistikstrukturen für Trailerverkehre im Schienentransport sowie der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes „Fulfillment“.
Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit 2 weiteren angedachten Planverfahren zu sehen:
Der erforderliche Strukturwandel wird hierbei aktiv und eigenständig durch die Stadt Forst (Lausitz) eingeleitet. Anlagen:
Lageplan
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