Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0049/2019  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B"
Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
24.10.2019 
2. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.11.2019 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2019 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan mit Geltungsbereich
Auswirkungsanalyse

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordentenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB.

 

Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.


Erläuterungen:

 

Der Bebauungsplan „IGG Forst-Süd, TG 1B“ ist seit dem 14.07.2006 rechtskräftig. Innerhalb dieses Plangebietes befinden sich das Areal des OBI-Baumarktes, das Gelände des Feuerwehrgerätehauses Südstadt, des Weiteren kleinere Grünflächen am Eichengraben und beidseitig im Bereich der Einmündung der Skurumer Straße auf die Umgehungsstraße sowie eine Waldfläche auf der östlichen Seite der Umgehungsstraße.

 

Beim Grundstück des OBI-Baumarktes haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert. In den letzten Jahren waren hier Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Um den Standort des OBI-Baumarktes zu stärken und vor dem Hintergrund, dass der Ortsbereich Noßdorf schon seit Jahren keine Versorgung über einen Discounter aufzuweisen hat (REWE-Markt in der Spremberger Straße 98 am Kreisel wurde bis heute nicht reaktiviert), hat der neue Eigentümer die Absicht, einen Discountermarkt/Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von knapp über 1.200 m² zu errichten. Da hierbei das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) zu beachten ist, wurde im Vorfeld eines erforderlichen Bauleitplanverfahrens eine Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an dem in Rede stehenden Standort durch die Firma GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) auf Kosten des neuen Eigentümers des OBI-Baumarktes erstellt. Diese Firma hatte auch das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) erstellt.

 

Im alten Bebauungsplan ist ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO festgesetzt worden, konkret ein sonstiges Sondergebiet für großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der spezifischen Nutzung als Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter. Die Art der baulichen Nutzung mit der konkreten Ausrichtung muss im Rahmen des Neuverfahrens angepasst werden, ebenso die bestehenden Baugrenzen.

 

Der über das Gelände seitlich vom Eichengraben abzweigende Graben soll umverlegt und in Teilbereichen verrohrt werden. Hier sind weitere Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde vom Landkreis Spree-Neiße, dem Fachbereich Bauen und dem Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) erforderlich.

 

r den in nördlicher Richtung befindlichen Standort des ehemaligen REWE-Marktes auf dem Grundstück Spremberger Straße 98 zeichnet sich derzeit eine andere Nutzungsmöglichkeit ab.

 

Die Stärkung, Stabilisierung und Entwicklung des OBI-Baumarkt-Standortes und die Reaktivierung des früheren Standortes des REWE-Marktes liegen im städtebaulichen Interesse.

 

Die Frage der zukünftigen erforderlichen Stellplätze wird im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) abschließend geklärt.

 

Ein Bebauungsplan, der der Wiedernutzbarkeit von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden, sofern bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung auf drei Seiten des OBI-Baumarktes ist nach Rücksprache mit der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Spree-Neiße) am 03.09.2019 die Anwendung dieses Verfahrenstyps möglich.

 

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekanntzumachen,

 

  1. dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll, in den Fällen des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe und

 

  1. wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet.

 

Die Bekanntmachung nach Satz 1 kann mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB verbunden werden. In den Fällen des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfolgt die Bekanntmachung nach Satz 1 nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls.

 

Die Absätze 1 bis 3 des § 13 a BauGB gelten entsprechend für die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplanes.

 

Eine Kostenübernahmeerklärung liegt der Stadt Forst (Lausitz) vor.


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan mit Geltungsbereich

Anlage 2 Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines

    Lebensmittelmarktes in Forst (Lausitz) an der Umgehungs-

    straße auf dem Gelände des OBI-Baumarktes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan mit Geltungsbereich (9346 KB)    
Anlage 2 2 Auswirkungsanalyse (6391 KB)