Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0056/2019  

 
 
Betreff: Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) im Gewässerverband Spree-Neiße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.11.2019 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2019 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
zuständigkeitsbereich
verbandssatzung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) im Gewässerverband Spree-Nee mit Wirkung vom 01.01.2020.

 

Die Vertretung erfolgt durch Frau Katrin Reiche, Mitarbeiterin im Fachbereich Bauen der Stadt Forst (Lausitz), wohnhaft in Forst (Lausitz) und Frau Nicole Nawroth, Teamleiterin Liegenschaften im Fachbereich Finanzen der Stadt Forst (Lausitz), wohnhaft in Forst (Lausitz).


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Mitglied im Gewässerverband Spree-Neiße mit Sitz in Cottbus, Am Großen Spreewehr 8. Der Gewässerverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Zuständigkeitsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Die Aufgaben des Gewässerverbandes bestehen allgemein in der Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Gewässer I. und II. Ordnung und sind in § 4 (1) und (2) der Satzung des Gewässerverbandes Spree-Neiße (Anlage 2) geregelt.

 

Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung trägt das Land Brandenburg, die Kosten der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung werden in Form von Beiträgen von den Verbandsmitgliedern erhoben. Die Stadt Forst (Lausitz) ist mit einer Fläche von 9.148,4164 ha am Verbandsgebiet beteiligt.

 

Verbandsbeitrag 2019:7,00 EUR/ha, insgesamt: 64.038,91 EUR

Verbandsbeitrag ab 2020:7,39 EUR/ha, insgesamt: 67.606,80 EUR

 

Verbandsmitglieder haben in der Verbandsversammlung, die in der Regel einmal jährlich einberufen wird, Antrags- und Stimmrecht. Es wird ein Sitzungsgeld in Form einer pauschalierten Entschädigung in Höhe von 20,00 EUR gezahlt und es erfolgt eine Fahrtkosten-/Wegestreckenentschädigung in Höhe von 0,30 EUR/km.

 

In § 8 der Satzung des Gewässerverbandes Spree-Neiße sind die Aufgaben der Verbandsversammlung geregelt. Die Vertreter der Stadt sollen sich darüber hinaus im Sinne und für die Interessen der Stadt Forst (Lausitz) im Verband einsetzen.

 

Bisher wird die Stadt Forst (Lausitz) in der Verbandsversammlung durch Herrn Gerd Dünnebier (bis 08/2018 Mitarbeiter im Fachbereich Bauen) und Herrn Egon Rattei (ehem. Agrargenossenschaft Forst (Lausitz)) vertreten. Die Vertretung erfolgt bis zum 31.12.2019. Die Vertretung ab dem 01.01.2020 muss neu bestimmt werden.

 

Die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) soll durch 2 Personen erfolgen, da sich diese auch gegenseitig vertreten können.

 

Vertretung 1 Frau Katrin Reiche ist Mitarbeiterin im Fachbereich Bauen und führt in ihrem Aufgabenbereich u. a. die Planung, Realisierung und Abrechnung von Vorhaben zur Erhaltung, Unterhaltung oder Erneuerung von Durchlässen durch. Sie ist federführend für die Bearbeitung des Grabenkatasters einschließlich der im Zuge der Gräben vorhandenen Durchlässe zuständig und arbeitet bereits im Rahmen der Aufgaben des Gewässerverbandes Spree-Neiße mit diesem auf fachlicher Ebene zusammen, stimmt notwendige Unterhaltungsmaßnahmen ab, nimmt an den jährlichen Gewässerschauen der Gewässer I. und II. Ordnung teil und bearbeitet vorgetragene Sachverhalte einschließlich der Kontrolle der Durchführung damit verbundener Leistungen.

 

Vertretung 2 Frau Nicole Nawroth, Fachbereich Finanzen / Teamleiterin Liegenschaften

Bestandteil der Aufgaben der Verbandsversammlung sind auch solche finanzieller Art in Abhängigkeit von den Liegenschaften, z. B. die Neufestsetzung des Jahresbeitrages. Die Beiträge an den GUV werden durch den FB Finanzen/Team Liegenschaften bearbeitet.


Anlagen:

 

Anlage 1 Karte des Zuständigkeitsbereiches

Anlage 2 Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zuständigkeitsbereich (265 KB)    
Anlage 2 2 verbandssatzung (4434 KB)