Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 mit den Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Anlage 2) die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung Anlage 3. Erläuterungen:
Unter Bezugnahme auf die Erläuterungen der Vorlage Nr. SVV/0072/2019 und unter Berücksichtigung des aktuellen Sachstandes zu dem am 20.09.2019 eingebrachten Haushaltsentwurf haben sich Anpassungsnotwendigkeiten ergeben. Diese beinhalten Anpassungsbedarfe, die nur den Ergebnishaushalt betreffen:
a) aktuelle Anpassungen aus der Verwaltung, b) Anträge der SPD Fraktion.
Die zusätzlichen Aufwendungen werden durch entsprechende Mehrerträge abgedeckt, wie in der Anlage 1 dargestellt. Der Ergebnishaushalt für 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 bleibt unverändert, was die Ergebnisentwicklung zur eingebrachten Fassung vom 20.09.2019 angeht. Deshalb ist eine Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht notwendig.
Anlagen:
Anlage 1 - Notwendige Anpassungen Ergebnishaushalt Anlage 2 - Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Anlage 3 - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
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