Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird zur Durchführung des gemeinsamen Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen als Aufgabenträger des Bundes, der Stadt Forst (Lausitz) und des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) zum Straßen- und Kanalbau B 112, ABS 012, OD Forst (Lausitz), Cottbuser Straße (TA 2) und Euloer Straße informiert. Erläuterungen:
Am 12.09.2018 hat der Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) die Grundsätze der Planung zum Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst (Lausitz), Euloer Straße, Abschnitt Cottbuser Straße bis Falkenstraße (SVV/0584/2018) sowie Cottbuser Straße, Abschnitt Hotel Haufe bis einschließlich Knotenpunkt Cottbuser Straße/Euloer Straße (SVV0585/2018) beschlossen.
Die Bauvorhaben befinden sich in Planung.
Der Landesbetrieb Straßenwesen hat mit Schreiben vom 09.12.2019 der Stadt Forst (Lausitz) mitgeteilt, dass aufgrund neuer Erkenntnisse im Zuge der Planung eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Bauzeitenfolge erforderlich wird.
Im Zusammenhang mit der Querschnittsänderung und der Verschiebung der Straßenachse in der Euloer Straße wird entsprechend der Ergebnisse der Voruntersuchung wegen einer möglichen Lärmbetroffenheit der Grundstücke auf der westlichen Seite ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Der für 2021 geplante Baubeginn ist wegen der Dauer des Plangenehmigungsverfahrens nicht haltbar. Realistisch ist ein Baubeginn in der Euloer Straße ab 2024.
Aus diesem Grund soll die Cottbuser Straße sowie die Erneuerung des Regenwasserableiters im Meisenweg (Ableitung Regenwasser in Vorflut) im Bauablauf vorgezogen werden. In der Cottbuser Straße besteht nach derzeitigem Planungsstand weniger Betroffenheit, sodass der Verzicht auf Plangenehmigung angestrebt wird. Als frühestmöglicher Baubeginn wird, wie auch ursprünglich für diesen Abschnitt geplant, 2022 avisiert.
Durch die Stadt Forst (Lausitz) erfolgte bereits eine Bürgerinformation zu dem Bauvorhaben. Im August 2019 wurden in diesem Zusammenhang die angrenzenden Grundstückseigentümer gebeten, die Anordnung und Breiten ihrer Grundstückszufahrten und –zuwegungen mit der Stadt abzustimmen. In diesem Zusammenhang konnten die vorläufigen Planunterlagen eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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