Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Nachbesetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
einen Sitz, welcher einem Vertreter der Fraktion „Gemeinsam für Forst“ der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zusteht, neu zu besetzen. Erläuterungen:
Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat 7 Sitze. Gem. § 7 Absatz 1 ist ein Sitz für den/die Bürgermeister/in (geborenes Mitglied) oder ein/m von ihr/ihm benannter Vertreter als dauerhaften Vertreter.
Die weitere Besetzung der 6 Sitze erfolgte laut Beschluss SVV/0014/2019 der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages. Es können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden.
Herr Thomas Engwicht , Fraktion „Gemeinsam für Forst“ tritt als Mitglied des Aufsichtrats der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH zurück. Daraus ergibt sich die Nachbesetzung. Als „Nachrücker“ wird durch die Fraktion Herr Wolfgang Gäbler vorgeschlagen. |
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