Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0108/2020  

 
 
Betreff: Weitere Entwicklung am Standort Grundschule Keune
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kostrewa
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2020 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ergänzend zu den Beschlüssen vom 09.12.2016 und vom 06.12.2019 beauftragt:

  1. den gegenwärtigen Arbeitsstand zu den o.g. Beschlüssen bis zur Sitzung der SVV am 24. April 2020 in einer schriftlichen Vorlage vorzustellen. Neben den Anforderungen für die einzügige Grundschule sind dabei auch die aktuellen Anforderungen für den Hort zu berücksichtigen.
  2. die Möglichkeit der Beantragung einer Zuwendung aus Landes- oder Bundesmitteln konkret zu prüfen.
  3. zusätzlich die Bedingungen und Voraussetzungen zur Bereitstellung von Eigenmitteln in erforderlicher Höhe bzw. soweit keine Fördermittel zur Verfügung stehen die vollständige Finanzierung der Maßnahmen für den Schulbau und den Hort aus Eigenmitteln in einem angemessenen Zeitrahmen, unter Einbeziehung des Landkreises, vorzubereiten.
  4. auf der Grundlage der Ergebnisse zu den Punkten 1-3 eine Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Realisierungsvarianten (unter Berücksichtigung einer Maßnahmen-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanung) vorzunehmen und zur Vorbereitung einer Entscheidung der SVV zum weiteren Verfahren in der Sitzung am 19.06.2020, vorab in den zuständigen Fachausschüssen, zur Diskussion zu stellen.

 

 


Erläuterungen:

 

Aufgrund des gegenwärtigen Zustands der Schule ist die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen dringend notwendig und stellt ein unaufschiebbares Erfordernis zur Wahrnehmung von Pflichtaufgaben dar. Daher ist einerseits die Erarbeitung einer konkreten Realisierungsvariante (welche ggf. auch in einzelnen Teilschritten umgesetzt werden kann) und andererseits, soweit Fördermittel nicht bereitstehen, eine vollständige Finanzierung aus Eigenmitteln erforderlich und gerechtfertigt. Dabei können die gegenwärtig sehr günstigen Möglichkeiten einer kommunalen Kreditfinanzierung genutzt werden.

Im Interesse der Schüler, Lehrer und Eltern ist eine weitere Verzögerung des Beginns dieser bildungspolitisch wichtigen Investitionsmaßnahme nicht zu vertreten.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der Landkreis den vorgesehenen Neubau der Gesamtschule in Kolkwitz laut Haushaltsplanung in einer Größenordnung von 30 Mio. € vollständig aus Eigenmitteln finanzieren will. In Döbern werden für den mit 12 Mio. € veranschlagten Neubau einer zweizügigen Grundschule neben Fördermitteln ebenfalls in erheblichem Umfang Eigenmittel eingesetzt.