Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0349/2001  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Neuansiedlung Horno"
1. Beschluss über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
24.01.2001 
14. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
01.02.2001 
20. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses gemeinsam mit dem Finanzausschuß ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2001 
13. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

1.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen
              der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0; 1.1; 1.2.

2.               Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte
              Satzung für den B-Plan “Neuansiedlung Horno”. Der Planbereich ist begrenzt:

                            Im Norden durch die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 155, 181, 149 und der
                            nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 189, der Flur 43
                            Im Osten durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße
                            Im Süden durch die südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 221, 215/1, 215/2 sowie
                            einer Geraden, rechtwinklig von der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 215/2,
                            der Flur 43, auf die Pfälzer Straße verlaufend
                            Im Westen durch die östliche Grenze der Elsterstraße sowie der westlichen Flurstücks-
                            grenzen der Flurstücke 110, 111, 114, 116, 117, der Flur 43

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungs-

handlung haben.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 26.02.1999,

02.07.1999 und am 17.12.1999 die Aufstellung/Änderung des B-Planes “Neuansiedlung Horno”

beschlossen.

 

Die frühzeitigen Bürgerbeteiligungen erfolgten im Rahmen von öffentlichen Informationsveran-anstaltungen am 25.11.1999 und 31.05.2000 in der Stadt Forst (Lausitz) und am 23.11.1999 und 29.05.2000 in Horno, Gemeinde Jänschwalde.

 

Die Träger öffentlicher Belange und die benachbaren Städte und Gemeinden wurden gemäß

§ 4 BauGB mit Schreiben vom 11.04.2000 frühzeitig informiert und äußerten sich zu den Planungs-absichten.

 

Der Entwurf des B-Planes “Neuansiedlung Horno” einschließlich Erläuterungsbericht wurde gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB vom 17.07.2000 bis 21.08.2000 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden mit Schreiben vom 12.07.2000 und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Horno, Gemeinde Jänschwalde mit Schreiben vom 08.07.2000 von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Im Rahmen der Offenlage wurden umfangreiche Anregungen durch die  betroffenen Bürger Hornos vorgebracht, welche zur Änderung des B-Planes und damit eine zweite Offenlage führten.

 

Die 2. öffentliche Auslegung des B-Planes “Neuansiedlung Horno” einschließlich Erläuterungsbericht erfolgte am 23.10.2000 bis 24.11.2000. Die TöB wurden mit Schreiben vom 04.10.2000 und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Horno, Gemeinde Jänschwalde mit Schreiben vom 06.10.2000 von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden in den Anlagen 1.0; 1.1; 1.2 einzeln aufgelistet und abgewogen.

 

 


Anlagen:              Anlage 2.0

 

 

S a t z u n g

 

der Stadt Forst (Lausitz) über den Bebauungsplan “Neuansiedlung Horno”

 

 

1.              Die während des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen der Träger öffent-
              licher Belange und der Bürger hat die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
              mit folgendem Ergebnis geprüft.

              Berücksichtigt werden Anregungen der Anlagen 1.0; 1.1; 1.2.

              Das Baudezernat wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Anre-
              gungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
              setzen.

2.               Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) mit Rechtsstand vom 01.01.1998 sowie
              nach § 89 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) mit Rechtsstand vom 01.01.1998
              beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) den Bebauungsplan

                                                             “Neuansiedlung Horno”

 

              bestehend aus dem Bebauungsplan und dazugehörigen Textteil als Satzung.
              Der Planbereich ist begrenzt:

              ·              Im Norden durch die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 155, 181, 149 und der
                            nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 189, der Flur 43
              ·               Im Osten durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße
              ·               Im Süden durch die südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 221, 215/1, 215/2
                            sowie einer Geraden, rechtwinklig von der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes
                            215/2, der Flur 43, auf die Pfälzer Straße verlaufend
              ·               Im Westen durch die östliche Grenze der Elsterstraße sowie der westlichen Flurstücks-
                            grenzen der Flurstücke 110, 111, 114, 116, 117, der Flur 43

3.               Die Begründung wird gebilligt.

 

4.               Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungs-
              behörde anzuzeigen und alsdan ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben,
              wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
              Auskunft verlangt werden kann.





Forst (Lausitz), den

 

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld              Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister              Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung