Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungs- handlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 26.02.1999, 02.07.1999 und am 17.12.1999 die Aufstellung/Änderung des B-Planes “Neuansiedlung Horno” beschlossen.
Die frühzeitigen Bürgerbeteiligungen erfolgten im Rahmen von öffentlichen Informationsveran-anstaltungen am 25.11.1999 und 31.05.2000 in der Stadt Forst (Lausitz) und am 23.11.1999 und 29.05.2000 in Horno, Gemeinde Jänschwalde.
Die Träger öffentlicher Belange und die benachbaren Städte und Gemeinden wurden gemäß § 4 BauGB mit Schreiben vom 11.04.2000 frühzeitig informiert und äußerten sich zu den Planungs-absichten.
Der Entwurf des B-Planes “Neuansiedlung Horno” einschließlich Erläuterungsbericht wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.07.2000 bis 21.08.2000 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden mit Schreiben vom 12.07.2000 und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Horno, Gemeinde Jänschwalde mit Schreiben vom 08.07.2000 von der öffentlichen Auslegung informiert.
Im Rahmen der Offenlage wurden umfangreiche Anregungen durch die betroffenen Bürger Hornos vorgebracht, welche zur Änderung des B-Planes und damit eine zweite Offenlage führten.
Die 2. öffentliche Auslegung des B-Planes “Neuansiedlung Horno” einschließlich Erläuterungsbericht erfolgte am 23.10.2000 bis 24.11.2000. Die TöB wurden mit Schreiben vom 04.10.2000 und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Horno, Gemeinde Jänschwalde mit Schreiben vom 06.10.2000 von der öffentlichen Auslegung informiert.
Die vorgebrachten Anregungen wurden in den Anlagen 1.0; 1.1; 1.2 einzeln aufgelistet und abgewogen.
Anlagen: Anlage 2.0
S a t z u n g
der Stadt Forst (Lausitz) über den Bebauungsplan “Neuansiedlung Horno”
1. Die während des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen der Träger öffent-
bestehend aus dem Bebauungsplan und dazugehörigen Textteil als Satzung.
4. Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungs-
Dr. Gerhard Reinfeld Dietmar Averdiek Hauptamtlicher Bürgermeister Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
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