Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0110/2020  

 
 
Betreff: Umbau und Sanierung Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
12.03.2020 
9. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
08.04.2020 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgestellt   
Anlagen:
Grundriss_Untergeschoss
Grundriss_Erdgeschoss
Grundriss_Obergeschoss
Grundriss_Dachgeschoss

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die in der Anlage vorliegende Vorplanung für den Umbau und die Sanierung des innerstädtischen Standortes Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz).

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, die notwendigen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen. Die Genehmigungsplanung ist dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss vor Beantragung der Baugenehmigung vorzulegen.

 

  1. Im Ausschuss für Bauen und Vergabe wird kontinuierlich über den Stand der Bewilligung im Programm SIQ für den 2. Bauabschnitt berichtet.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 29.06.2018 die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte die Verwaltung außerdem mit der Akquise von Fördermitteln sowie mit der Erstellung der dafür erforderlichen Planungsunterlagen (Beschlussvorlage SVV/0562/2018).

 

In der Machbarkeitsstudie wurde auch erläutert, dass für die Weiterentwicklung des Standortes ein Teilerwerb vom Nachbargrundstück Gymnasialstraße 3 (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 16, Flurstück 478) als ergänzende Fläche notwendig ist. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 07.12.2018 den Ankauf der vorgenannten Teilfläche (Größe ca. 2.600 m²) beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0615/2018). Der notarielle Kaufvertrag wurde am 19.12.2018 unterzeichnet.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat für das geplante Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)“ am 04.06.2018 fristgemäß einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Förderantrag) im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Programmjahr 2018“ (SIQ) beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht. Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Vorhaben vom 29.06.2018 (Beschlussvorlage SVV/0562/2018) wurde nachgereicht.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2018 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) den Zuwendungsbescheid Nr. SIQ/71/002/2018 im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), Programmjahr 2018, für das Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz).

 

Bewilligungszeitraum:    03.12.2018 31.12.2022

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: 1.650.000,00 EUR (brutto)

Zuwendung:     1.485.000,00 EUR

(Zuschuss, Anteilsfinanzierung in

Höhe von 90 v.H.)

Eigenanteil der Stadt Forst (Lausitz):    165.000,00 EUR

 

Die Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung des Vorhabens ist für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zu sichern.

 

Die Planungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat mit Datum vom 08.05.2019 (Beschlussvorlage SVV/0680/2019) Bauplanung Bautzen GmbH den Zuschlag erteilt. Neben der Beauftragung des Planungsbüros wurde der Fördermittelantrag mit fixierten erforderlichen Gutachten erstellt:

 

      Holzschutzgutachten

      Bauwerksgutachten

      Entsorgungskonzept

      Baugrundgutachten

      Abstimmungen zum Brandschutz

 

Im Ergebnis der Fachgutachten wurde festgestellt, dass der Sanierungsaufwand wesentlich her sein wird als bisher angenommen. Anschließend erfolgte ein Vergleich verschiedener Umsetzungsvarianten inklusive Gegenüberstellung der Kosten. Betrachtet wurden die Komplettsanierung, eine Sanierung ohne Dachgeschossausbau und ein Ersatzneubau.

 

Gemäß den Förderbestimmungen ist der Fördermittelgeber über maßgebliche Änderungen zu informieren. Am 16.12.2019 erfolgte das Gespräch mit dem LBV. Im Ergebnis wurde die Möglichkeit aufgezeigt, einen 2. Bauabschnitt für das Vorhaben zur Förderung zu beantragen. Dabei war der Erhalt des bestehenden Gebäudes, erbaut um 1920, eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Projektrealisierung.

 

Im Weiteren wurde die Umsetzungsvariante „Sanierung ohne Dachgeschossausbau“ favorisiert. Das Dachgeschoss wird zunftig ein nicht nutzbares Kaltdach. Die dort geplanten Nutzungen werden in die anderen Räumlichkeiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss integriert (Schaffung von Multifunktionsräumen). Die aktuellen Entwickungen und daraus resultierenden Möglichkeiten werden mit dem zukünftigen Nutzer abgestimmt. eine erste gemeinsame Beratung dazu findet am 10.03.2020 statt.

 

Mit Datum vom 06.02.2020 wurde ein ergänzender SIQ-Antrag auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung als 2. Bauabschnitt beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Höhe von 1.002.000,00 EUR eingereicht und eine weitere Zuwendung in Höhe von 90 % (901.800,00 EUR) beantragt.

 

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beträgt ca. 2,65 Mio EUR.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

36.6.02.100 // 09611083

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

Planungskosten +

LPH 3+4  112.625,49

EUR

1.650.000,00

EUR

183.671,28

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Vorplanung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundriss_Untergeschoss (498 KB)    
Anlage 2 2 Grundriss_Erdgeschoss (673 KB)    
Anlage 3 3 Grundriss_Obergeschoss (432 KB)    
Anlage 4 4 Grundriss_Dachgeschoss (472 KB)