Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0116/2020  

 
 
Betreff: 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zuber
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
09.03.2020 
4. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport    
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.04.2020 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2020 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1 - 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
Anlage2 - Änderungssynopse
Anlage 3 - Nur zur Information: neue Gesamttextausgabe der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) das Freibad Forst (Lausitz) nach 3. Änderung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) vom 15.05.2020 gemäß der Anlagen.


Erläuterungen:

 

Die zweite Änderung Entgeltordnung für das Freibad Forst (Lausitz) wurde am 03.05.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 10.05.2013. in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0821/2013).

 

In Zusammenhang mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2020 sollen die Eintrittspreise im Freibad zur anstehenden Saison 2020 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.


Die Besucherzahlen im Freibad sind stark von der Witterung abhängig. Grundsätzlich ist aber jährlich eine positive Entwicklung der Besucherzahlen zu verzeichnen. Besonders polnische Besucher nutzen das Forster Freibad in den Sommermonaten zunehmend.

 

Die Eintrittspreise für die Normaltarife I III sind seit der Wiedereröffnung des Freibades 2003 sehr moderat ausgelegt und mit den Tarifen anderer Freibäder regional und überregional vergleichbar bzw. sie liegen darunter.

Zusätzlich zu diesen moderaten drei Normaltarifen werden noch familien- und kinderfreundliche Rabatte gewährt: ein Familientarif (derzeit 20% Nachlass auf Normaltarife I und III) und ein Gruppentarif (derzeit 20% Nachlass auf Normaltarif III).

 

Die derzeitigen Tarife und Ermäßigungen wurden überprüft. Vor allem aus wirtschaftlicher Sicht und mit dem Ziel einer nachhaltigen Öffnung und Betreibung des Forster Freibades als wichtiges regionales Angebot vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche sowie Schulen und Vereine ist es erforderlich, Tarifanpassungen vorzunehmen:

 

Es wird vorgeschlagen, die Normaltarife I, II und III um 50 Cent je Tarif zu erhöhen:

 

Übersicht zur Kenntnis (aktuelle Entgeltordnung Auszug, Ist-Stand):

 

Normaltarife

Tarif

einmaliger Eintritt Freibad

I     (Erwachsene)

4,00 Euro

II     (Ermäßigt)

2,50 Euro

III    (Kinder/Schülerinnen und Schüler/Studentinnen und 

      Studenten)

2,00 Euro

 

Tarif IV (Familien)

bis 2 Erwachsene und bis 3 Kinder 20% Nachlass auf die Normaltarife I und III

Tarif V (Gruppen)

20% Ermäßigung auf den Tarif III für Kinder-/Schüler/innengruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitpersonen richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schülerinnen/Schüler.

 

Übersicht über geplante Änderungen in den Tarifgruppen und Tarifen:

(Erhöhung je Tarif um jeweils 50 Cent)

 

Normaltarife

Tarif

einmaliger Eintritt Freibad

I     (Erwachsene)

4,50 Euro

II     (Ermäßigt)

3,00 Euro

III    (Kinder/Schülerinnen und Schüler/Studentinnen und 

      Studenten)

2,50 Euro

 

Tarif IV (Familien)

bis 2 Erwachsene und bis 3 Kinder 20% Nachlass auf die Normaltarife I und III

Tarif V (Gruppen)

20% Ermäßigung auf den Tarif III für Kinder-/Schüler/innengruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitpersonen richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schülerinnen/Schüler.

 

Die geänderte Entgeltordnung für das Freibad Forst (Lausitz) soll zum 15.05.2020 in Kraft treten (mit Saisonbeginn Freibad).

 


Anlagen:

 

Anlage 1              -     3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das

Freibad Forst (Lausitz)

 

Anlage 2             -     Änderungssynopse

 

Anlage 3              -     Nur zur Information:

neue Gesamttextausgabe der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) nach 3. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 - 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) (17 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2 - Änderungssynopse (272 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Nur zur Information: neue Gesamttextausgabe der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) das Freibad Forst (Lausitz) nach 3. Änderung (35 KB)