Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0122/2020  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2020 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Nachbesetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:

 

 einen Sitz, welcher einem Vertreter der AfD Fraktion der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zusteht, neu zu besetzen.

 


Erläuterungen:

 

Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat 7 Sitze. Gem. § 7 Absatz 1 ist ein Sitz für den/die Bürgermeister/in (geborenes Mitglied) oder ein von ihr/ihm benannter Vertreter als dauerhaften Vertreter.

 

Die weitere Besetzung der 6 Sitze erfolgte laut Beschluss SVV/0014/2019 der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

i.V.m.  § 7 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages. Es können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden.

 

Herr Hans-Jürgen Hay, AfD Fraktion hat mit schriftlicher Erklärung vom 31.03.2020 sein Amt als Mitglied des Aufsichtrats der Forster Wohnungsbaugesellschaft niedergelegt. Unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages § 7 Absatz 3 tritt diese Amtsniederlegung mit eine Frist von 4 Wochen zum 29.04.2020 in Kraft. Daraus ergibt sich die Nachbesetzung zum 30.04.2020. Die Fraktion wird gebeten in der Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten.