Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 29.06.2018 die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte die Verwaltung außerdem mit der Akquise von Fördermitteln sowie mit der Erstellung der dafür erforderlichen Planungsunterlagen (Beschlussvorlage SVV/0562/2018).
In der Machbarkeitsstudie wurde auch erläutert, dass für die Weiterentwicklung des Standortes ein Teilerwerb vom Nachbargrundstück Gymnasialstraße 3 (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 16, Flurstück 478) als ergänzende Fläche notwendig ist. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 07.12.2018 den Ankauf der vorgenannten Teilfläche (Größe ca. 2.600 m²) beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0615/2018). Der notarielle Kaufvertrag wurde am 19.12.2018 unterzeichnet.
Die Stadt Forst (Lausitz) hat für das geplante Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)“ am 04.06.2018 fristgemäß einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Förderantrag) im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Programmjahr 2018“ (SIQ) beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht. Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Vorhaben vom 29.06.2018 (Beschlussvorlage SVV/0562/2018) wurde nachgereicht.
Mit Schreiben vom 03.12.2018 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) den Zuwendungsbescheid Nr. SIQ/71/002/2018 im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), Programmjahr 2018, für das Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz).
Bewilligungszeitraum: 03.12.2018 – 31.12.2022 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: 1.650.000,00 EUR (brutto) Zuwendung: 1.485.000,00 EUR (Zuschuss, Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 v.H.) Eigenanteil der Stadt Forst (Lausitz): 165.000,00 EUR
Die Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung des Vorhabens ist für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zu sichern.
Die Planungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat mit Datum vom 08.05.2019 (Beschlussvorlage SVV/0680/2019) Bauplanung Bautzen GmbH den Zuschlag erteilt. Neben der Beauftragung des Planungsbüros wurde der Fördermittelantrag mit fixierten erforderlichen Gutachten erstellt:
Holzschutzgutachten Bauwerksgutachten Entsorgungskonzept Baugrundgutachten Abstimmungen zum Brandschutz
Im Ergebnis der Fachgutachten wurde festgestellt, dass der Sanierungsaufwand wesentlich höher sein wird als bisher angenommen. Anschließend erfolgte ein Vergleich verschiedener Umsetzungsvarianten inklusive Gegenüberstellung der Kosten. Betrachtet wurden die Komplettsanierung, eine Sanierung ohne Dachgeschossausbau und ein Ersatzneubau.
Gemäß den Förderbestimmungen ist der Fördermittelgeber über maßgebliche Änderungen zu informieren. Am 16.12.2019 erfolgte das Gespräch mit dem LBV. Im Ergebnis wurde die Möglichkeit aufgezeigt, einen 2. Bauabschnitt für das Vorhaben zur Förderung zu beantragen. Dabei war der Erhalt des bestehenden Gebäudes, erbaut um 1920, eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Projektrealisierung.
Im Weiteren wurde die Umsetzungsvariante „Sanierung ohne Dachgeschossausbau“ favorisiert. Das Dachgeschoss wird zukünftig ein nicht nutzbares Kaltdach. Die dort geplanten Nutzungen werden in die anderen Räumlichkeiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss integriert (Schaffung von Multifunktionsräumen). Die aktuellen Entwicklungen und daraus resultierenden Möglichkeiten wurden mit dem zukünftigen Nutzer abgestimmt. eine erste gemeinsame Beratung dazu fand am 10.03.2020 statt.
Mit Datum vom 06.02.2020 wurde ein ergänzender SIQ-Antrag auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung als 2. Bauabschnitt beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Höhe von 1.002.000,00 EUR eingereicht und eine weitere Zuwendung in Höhe von 90 % (901.800,00 EUR) beantragt. Auf Empfehlung des LBV sollten nochmals die Kosten für eine gesamtheitliche Realisierung betrachtet und die benötigten Mittel im Antrag vom 06.02.2020 angepasst werden. Am 30.03.2020 wurde der geänderte Antrag für den 2. Bauabschnitt beim LBV in Höhe von 1.164.000,00 EUR mit einer Zuwendung von 90 % (1.047.000,00 EUR) eingereicht,
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beträgt ca. 2,814 Mio. EUR. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Vorplanung
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