Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
a) Beschluss über die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1. b) Satzungsbeschluss zu einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Forst-Nord, Teilgebiet 1“
Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Bei der seit dem Jahr 2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB sollte zunächst gemäß Beschlussfassung vom 24.05.2019 in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Änderungsverfahren zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung KES Forst-Nord, Teilgebiet 1“ durchgeführt werden (Beschlussvorlage SVV/0666/2019).
Grund des Satzungsverfahrens
Seit Inkrafttreten der Satzung sind viele Jahre vergangen. Insofern hat sich ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben. Nunmehr ist mit den zur Verfügung stehenden Luftbildaufnahmen eine flächendeckende und detaillierte Erfassung des Gebäudebestandes möglich. Ergänzt wurde diese Erfassung durch vor-Ort-Begehungen.
Beteiligungsschritte
Die Offenlegung der Entwurfsunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 14.10.2019 bis zum 18.11.2019. Eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 18.11.2019 durchgeführt.
Wandlung in eine Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Nach der erfolgten Trägerbeteiligung wurden die beiden in der Altsatzung noch enthaltenen Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB gewandelt.
Aus diesem Grund soll nunmehr die alte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgehoben werden und zugleich ein Beschluss für eine Klarstellungssatzung mit der Bezeichnung „Forst-Nord, Teilgebiet 1“ gefasst werden.
Der neue Satzungsbeschluss dient der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen.
Der Umgang mit den vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist aus der Anlage 1 dieser Vorlage ersichtlich.
Anlagen:
Anlage 1 - Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2 - Satzungsbeschluss Anlage 3 - Lageplan
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