Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den am 24.04.2020 gefassten Beschluss SVV/0110/2020 (neu) erneut.
Erläuterungen:
Die Beanstandung des vorstehenden Beschlusses erfolgte gemäß § 55 (1) BbgVerf.
Dieser Beschluss ist nach meiner Auffassung aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.
Mit der Umsetzung des Beschlusses würde der Stadt Forst (Lausitz) ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen.
Aus allen vorgenannten Gründen bin ich der Auffassung, dass der Beschluss rechtswidrig ist.
Im Übrigen beziehe ich mich vollinhaltlich auf die Begründung der Beanstandung, die Ihnen allen bereits übersandt wurde.
Gemäß § 55 (1) hat die Stadtverordnetenversammlung spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung erneut zu entscheiden. Die Abstimmung erfolgt namentlich.
Anlagen: Vorplanung
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