Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0110/2020 (neu)1  

 
 
Betreff: Beanstandeter Beschluss SVV/0110/2020 (neu) in der am 24.04.2020 beschlossenen Fassung
(Umbau und Sanierung Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Vorplanung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Simone Taubenek
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.05.2020 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Grundriss_Untergeschoss
Grundriss_Erdgeschoss
Grundriss_Obergeschoss
Grundriss_Dachgeschoss

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den am 24.04.2020 gefassten Beschluss SVV/0110/2020 (neu) erneut.

 

  1. Der Haupt und Wirtschaftsausschuss setzt die weiteren Planungen für den Standort Gubener Straße 10 aus.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, beim Fördermittelgeber zu beantragen, dass die bewilligten und in Aussicht gestellten Fördermittel für das Objekt Gubener Straße 10 für den selben Zweck (Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)) für einen Zweckneubau auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm umgewidmet werden.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Koordination mit den beteiligten Behörden, Vereinen und Interessengruppen für die Sanierung des Stadions am Wasserturm zu übernehmen und das Vorhaben des Jugend- und Freizeitzentrums in die beginnenden Planungen einzubinden.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der FWG oder anderen Eigentümern von infrage kommenden Objekten im Stadtgebiet in Verhandlung zu treten, um einen schnellstmöglichen Umzug aus dem SFZ am Keuneschen Kirchweg in ein Zwischenquartier zu gewährleisten.

 

  1. Der HWA wird bei allen Schritten beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Beanstandung des vorstehenden Beschlusses erfolgte gemäß § 55 (1) BbgVerf.

 

 

Dieser Beschluss ist nach meiner Auffassung aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.

 

  1. Der gefasste Beschluss erfüllt nicht die Voraussetzungen eines „Änderungsantrages“, da inhaltlich etwas völlig anderes beschlossen wurde (insbesondere: Neubau und ein anderer Ort).

 

  1. Der „Änderungsantrag“ wurde auch nicht durch die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ eingebracht, sondern es wurde durch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung bei dem Fraktionsvorsitzenden nachgefragt, ob er an seinem Änderungsantrag festhält.

 

  1. Der Kinder- und Jugendbeirat wurde nicht beteiligt.

 

  1. Durch Beschluss in der vergangenen Legislaturperiode ist die Verwaltung umfangreich tätig geworden:
    - Grundstückankauf
    - Planung
    - Gutachten
    - Akquise von Fördermitteln

    Dadurch sind bisher Kosten in Höhe von 162.121,74 Euro entstanden.

    Der in der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2020 gefasst Beschluss hat zur Folge, dass die Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, die Planungen und damit der gesamte Prozess von vorn beginnt (wofür keine Haushaltsmittel eingeplant sind) und auch die Finanzierung hinsichtlich der Neubaus an einem anderen Standort ungewiss ist.
     

 

Mit der Umsetzung des Beschlusses rde der Stadt Forst (Lausitz) ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen.

 

Aus allen vorgenannten Gründen bin ich der Auffassung, dass der Beschluss rechtswidrig ist.

 

Im Übrigen beziehe ich mich vollinhaltlich auf die Begründung der Beanstandung, die Ihnen allen bereits übersandt wurde.

 

 

Gemäß § 55 (1) hat die Stadtverordnetenversammlung spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung erneut zu entscheiden. Die Abstimmung erfolgt namentlich.

 


 


Anlagen:

Vorplanung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundriss_Untergeschoss (498 KB)    
Anlage 2 2 Grundriss_Erdgeschoss (673 KB)    
Anlage 3 3 Grundriss_Obergeschoss (432 KB)    
Anlage 4 4 Grundriss_Dachgeschoss (472 KB)