Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0140/2020  

 
 
Betreff: Forster Stadtgutschein in Corona - Zeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Staudacher
Federführend:FDP - Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.06.2020 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1) Der Forster Stadtgutschein besitzt in Vernehmen mit dem Gewerbeverein der Stadt Forst (Lausitz) für die Dauer von einem Jahr in der gesamten Stadt Gültigkeit.

2) Der Forster Stadtgutschein soll in Zukunft dahingehend erweitert werden, dass bei jedem Kauf eine freiwillige Spende getätigt werden kann. Die dadurch generierten Mehreinnahmen werden jeweils in der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses im jeweiligen Kalenderjahr an Forster Vereine verteilt. Über die Art und Weise sowie die Höhe der freiwilligen Zuwendungen entscheidet der Haupt- und Wirtschaftsausschuss. Die eingeworbenen Mittel verwaltet die Stadt Forst (Lausitz).

3) Der Forster Stadtgutschein soll ab diesem Jahr ebenfalls über eine geeignete Online-Plattform erwerbbar sein. Ein Versandsystem ist sowohl digital als auch postalisch zu gewährleisten.

 


Erläuterungen:

 

In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten gilt es ein vertrauensvolles Zeichen zu setzen. Neben der Belebung der Forster Unternehmen, gilt es über dieses Spendensystem die Forster Verein zu unterstützen. Dieses Bausteinsystem ermöglicht, dass sowohl Gutscheine speziell für Forster Unternehmen bereitgestellt als auch in Zukunft Vereine der Stadt gerdert werden können. Hierbei starten wir ein Projekt, welches auch für die kommenden Jahre Vorbild-Charakter haben soll.