Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr die freiwillige Rückgabe des Zuwendungsbescheids Nr. SOQ/71/002/2018 im Programm SIQ, mit der Maßgabe, die Kosten für im Fördermittelantrag fixierten erforderlichen Gutachten nicht zurückgeben zu müssen, zu verhandeln. Erläuterungen: Der im Beschluss (SVV/0110/2020) beauftragte Antrag auf Umwidmung der Fördermittel erscheint nach dem inzwischen erfolgten Schriftwechsel und den darin enthaltenen Fristsetzungen nicht mehr zielführend. Deshalb soll der Zuwendungsbescheid entsprechend der Empfehlung des LBV, freiwillig zurück gegeben werden. Es soll dabei beantragt werden, die Kosten für die ausdrücklich geforderten Gutachten nicht zurück zu zahlen. Diese Gutachten haben letztlich zu der Erkenntnis geführt, dass der Zweck der Zuwendung am Standort Gubener Straße 10 nicht im geplanten Umfang und vor allem nicht im geplanten Kostenrahmen erreicht werden kann. Die im Schreiben vom 06.05.2020 ausdrücklich versicherte weitere Unterstützung des LBV bei der Errichtung eines Kinder- und Jugendzentrums in der Stadt Forst (Lausitz) soll mit dieser freiwilligen Rückgabe erleichtert werden. |
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