Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0149/2020  

 
 
Betreff: Vorabprüfung und Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Engwicht
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
18.06.2020 
11. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.06.2020 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Beschlussvorlage B-Plan mit Lageplan

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Stadtverwaltung mit der Vorabprüfung folgender Belange zum geplanten Vorhaben "Kinder und Jugendzentrum mit Skateranlage" am Wassertrum:

-          Varianten zur Errichtung einer Feuerwehrzufahrt zum geplanten Gebäudestandort laut Lageplan (Anlage 1)

-          Prüfung, ob Belange der DB AG betroffen sind,

-          Erstellung eines Baugrundgutachtens für den geplanten Gebäudestandort und den Standort der Skateranlage

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Verwaltung nach positiv erfolgter Vorabprüfung der Belange entsprechend Punkt 1., auf Grundlage des § 2 Abs. 1BauGB, mit der unverzüglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Bevor das Aufstellungsverfahren zu einem Bebauungsplan begonnen wird, sollen die genannten Fragen vorab geklärt werden. Der Abstand zum Bahngelände ist recht groß, dennoch soll vorab geklärt werden, ob sich besondere Einschränkungen ergeben können. Auch die Schaffung von Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr sollten vorab geprüft werden. Der Baugrund unter den gekennzeichneten Flächen stellt eine unbekannte Größe dar. Deshalb soll ein Baugrundgutachten Aufschluss darüber liefern, wie der Untergrund beschaffen ist und welche Maßnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssen.

Bei positiver Bewertung der Vorabfragen soll schnellstmöglich ein Bebauungsplan aufgestellt

werden. Entwickelt werden soll hierbei eine Sondergebietsfläche i.S.d. § 11 BauNVO

(Sondergebiet mit Zweckbestimmung Jugendeinrichtung mit integrierter Skateranlage) welche durch entsprechende textliche Festsetzungen ergänzt werden soll. Das zukünftige Plangebiet ist hierbei auf der nördlichen Seite von den Flurstücken 104/1, 250 und 109, östlich vom Flurstück 118/2 sowie westlich von der Spremberger Straße bzw. den entsprechenden Nebenanlagen umgeben. Auf der südlichen Seite befindet sich das Stadion am Wasserturm. Bevor das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes begonnen wird, sollen die genannten grundsätzlichen Fragen geklärt werden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren -gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der berührten

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, lediglich Durchführung einer Offenlegung und einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, des Weiteren Verzicht auf eine Umweltprüfung). -kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht (aktuelle Darstellung als Grün- bzw. Spiel- und Sportanlagenfläche) auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. -gelten in den Fällen des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Im Rahmen des Planverfahrens

nnen auf der Grundlage einer etwaigen Lärmprognose Nutzungszeiträume vorgegeben

werden. Der Kinder- und Jugendbeirat und der Seniorenbeirat werden im

Bebauungsplanverfahren beteiligt.

Da diese Aufgaben für die Umsetzung der ohnehin lange geplanten Skateranlage (siehe Entwicklungsstudie Schul- und Sportzentrum am Wasserturm) im genannten Bereich notwendig sind, ergeben sich bis hierher keine zusätzlichen Kosten.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage B-Plan mit Lageplan (181 KB)