Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Mit der Informationsvorlage SVV/0531/2018 vom 20.02.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungsleistungen unter den in der Erläuterung genannten Eckpunkten zu vergeben und das Maßnahmeblat im Programm „Richtlinien des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER“ zum 30.05.2018 einzureichen. Der nach dem positiv bewerteten Maßnahmeblatt gestellte Antrag auf Zuwendung wurde mit Schreiben vom 04.02.2019 aus Budgetgründen nicht bewilligt.
In Abstimmung mit dem Ortsbeirat Bohrau wurde der Bedarf für die Sanierung optimiert und die erforderlichen Maßnahmen in der Sitzung des Ortsbeirates am 12.11.2019 beschlossen. Auf dieser Grundlage hat das Planungsbüro Bärmann & Partner die Vorplanung überarbeitet. Am 28.11.2019 wurde dann erneut das Maßnahmeblatt im Programm „Richtlinien des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER“ eingereicht. Die Maßnahme wurde am 14.02.2020 positiv bewertet, sodass zum 07.04.2020 der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen durch die Verwaltung gestellt wurde. Die Entscheidung des Fördermittelgebers steht derzeit noch aus.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 und 2021 eingeplant und eine Ausführung bis 05/2021 geplant.
Für das Gesamtvorhaben ist die Kostenschätzung mit 107.222,11 EUR veranschlagt, wobei die Planungskosten ca. 18,0 TEUR ausmachen. Die Maßnahme soll mit 75 % Förderung realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Vorplanung (Grundriss, Schnitt, Beschreibung der Umbaumaßnahmen)
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