Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0158/2020  

 
 
Betreff: Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Genehmigungsplanung für die Maßnahmen im Kooperationsprogramm INTERREG V A
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Krahl
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Entscheidung
09.07.2020 
12. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Grundriss Überwinterungshaus
Anlage 1 Perspektiven Überwinterungshaus
Anlage 2 Grundriss Servicepoint
Anlage 2 Ansichten Servicepoint
Anlage 3 Grundriss Edelrosenbeet
Anlage 3 Ansichten Edelrosenbeet

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Genehmigungsplanungen (LPH 4) für die Einzelmaßnahmen im Kooperationsprogramm INTERREG V A des Projektes Forst-Brody Bewahren und Entwickeln Die Rosenbrücke des Grafen von Brühl“ im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)

 

      Überwinterungshaus

      Info- und Servicepoint

      Areal am Edelrosenbeet.

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe beauftragt die Bürgermeisterin, das Planungsbüro  Behrendt mit den für das Bauvorhaben notwendigen Planungsleistungen der LPH 5 bis 8 zu binden.

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird ständig über den Stand des Vorhabens informiert.

 


Erläuterungen:

 

Die Europäische Union stellt seit Jahren ein umfangreiches Förderinstrumentarium für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereit, sodass das gemeinsame Kooperationsprogramm mit der neuen Strukturfondsperiode 2014 2020 fortgeführt wurde. Im Investitionsprogramm INTERREG V werden Mittel bereitgestellt für die Förderung investiver Projekte mit grenzüberschreitender Bedeutung, u. a. in der Prioritätsachse 1 mit dem Ziel Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Kultur- und Naturerbes -. Der geförderte Anteil bei diesem Investitionsprogramm beträgt 85 %.

 

Durch den Ausschuss für Bauen und Planung wurde am 16.06.2016 die Beschlussvorlage SVV/0350/2016 „Ostdeutscher Rosengarten Vorstellung der Konzeptidee für die Beantragung der Fördermittel aus dem Kooperationsprogramm INTERREG Va“ bestätigt.

 

Der Zuwendungsvertrag für die Maßnahme Forst Brody: Bewahren und Entwickeln Die Rosenbrücke des Grafen von Brühl“ vom 22.11.2019 liegt der Stadt vor. Das Gesamtprojekt auf deutscher Seite setzt sich aus den folgenden drei Einzelmaßnahmen zusammen:

 

  1. Errichtung eines Überwinterungshauses zur Unterbringung der frostempfindlichen Gelze und Kübelpflanzen des Rosengartens

    r die Unterbringung der frostempfindlichen Gehölze und Kübelpflanzen bestehen seit Jahren nur unzureichende sowie zeit- und kostenaufwändige Übergangslösungen. Die Pflanzen müssen dazu jährlich in andere Gebäude im Rosengarten sowie in städtische Gebäude verteilt und untergebracht werden.

    Die Errichtung eines Überwinterungshauses in Form einer Gewächshausanlage schafft die Voraussetzungen für eine zentrale Unterbringung der Pflanzen auf dem Gelände des Rosengartens. Der jährliche Aufwand zur Verteilung sowie die Zwischenlösung im Besucherzentrum könnten entfallen.

    Im Rahmen der Vorbereitung wurden gemeinsam mit der Denkmalschutzbehörde Betrachtungen hinsichtlich des Standortes, der Anordnung, Größe und Form durchgeführt. Aus Sicht der Nutzung und Einordnung in das Parkensemble wurde der Standort auf der Wehrinsel favorisiert. Für diesen Standort wurden drei mögliche Varianten zur Gestaltung erarbeitet. In den Arbeitsberatungen mit der Denkmalschutzbehörde wurde die Variante "Glasfassaden mit massiven Giebelseiten und einem Satteldach“ favorisiert.

    Im Gebäude werden neben den Aufstellflächen für die Pflanzen ein technischer Betriebsraum für die Hausanschlüsse und die Betriebstechnik vorgesehen. In den Sommermonatennnte eine Nutzung als Schlechtwettervariante ermöglicht werden.

    Vorgesehener Realisierungszeitraum: Baubeginn 2020 bis Bauende 2021

    Die Baukostenberechnung für die Errichtung beträgt 470.697,00 EUR. Hier inbegriffen sind Planungskosten in Höhe von 60.000,00 EUR.

 

  1. Errichtung eines Ersatzneubaus für die Organisationsbaracke (Arbeitsname: „ServicePunkt“

    Die Organisationsbaracke in Nähe des neuen Haupteinganges wurde um 1960 errichtet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Fertigteilbungalow, d. h. eine Holzkonstruktion mit einer Holzverkleidung. Es dient als zentraler Punkt für die Durchführung und Betreuung der Veranstaltungen im Rosengarten.

    Aufgrund der Bauweise und langen Nutzungszeit ist das Gebäude aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß, für die umfangreiche Organisationsarbeit unzureichend und aus optischer Sicht nicht ansprechend im Eingangsbereich des Rosengartens.

    Es besteht der Bedarf für eine entsprechende Neubebauung. Die vorhandene Baracke wird dazu rückgebaut. Der Standort für die Neubebauung sollte dabei erhalten bleiben. Für die Anforderungen wurde eine Aufgabenstellung und ein Raumprogramm vom Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing als hauptsächlicher Nutzer erarbeitet.

    In der Genehmigungsplanung wird von einer Nutzfläche von 68 m² ausgegangen. Die gewählte Raumaufteilung ermöglicht eine Nutzung durch das Organisationsteam in einem Raum mit einer mobilen Trennwand, der sowohl getrennt als auch gesamt genutzt werden kann, sowie ein separater Bereich für den Einsatzleiter, Funktions- und Lagerbereich für den Eigenbetrieb und den Rosengarten, Teeküche und WC.

    Das Gebäude wird dabei wieder als eine Holzkonstruktion errichtet, mit einer ansprechenden Fassadengestaltung. Die Konzeptidee mit der Aufteilung und Gestaltung wird von der Denkmalschutzbehörde grundsätzlich befürwortet.

    Vorgesehener Realisierungszeitraum: Baubeginn 2020 bis Bauende 2021

    Die Baukostenberechnung für die Errichtung inkl. Zutrittskontrolle beträgt 341.740,00 EUR. Hier inbegriffen sind Planungskosten in Höhe von 52.737,00 EUR.

 

  1. Aufenthaltspunkt am Edelrosenbeet Teilerneuerung

    In Nähe des Edelrosenbeetes befindet sich ein befestigter Sitzplatz mit einer offenen Holzkonstruktion. Vormals war dieser Bereich teilweise mit einfachen Kunststoffplatten überdacht. Dieser Sitzplatz wurde in den siebziger Jahren als Verweil- und Aufenthaltspunkt für die Besucher errichtet.

    Die Holzkonstruktion ist schadhaft und marode. Im Weiteren entspricht sie nicht den Gestaltungsanforderungen der denkmalpflegerischen Zielstellung. Seitens der Denkmalschutzbehörde wird hierfür ein Vorschlag für die Gestaltung des Sitzplatzes gefordert unter Berücksichtigung des Aspektes einer filigranten Konstruktion, die sich optisch harmonisch in diesen Teil des Parks integriert.

    Dazu ist die vorhandene Holzkonstruktion rückzubauen. Der vorhandene Natursteinsockel ist zu erhalten und zu sanieren. In Anlehnung an die ursprüngliche Form aus der Zeit der Errichtung ist eine minimalistische Konstruktion zu wählen. Die Genehmigungsplanung dafür beinhaltet wieder ein tragendes Holzständerwerk für die Aufnahme einer filigranten Holzdachkonstruktion. Das Dach wird als Kombination aus geschlossenem Pultdach und offener Konstruktionsfläche ausgebildet. Seitlich zwischen den Stützen angebrachte Holzrahmen mit Holzlamellenfüllung dienen als Sichtschutz und Rankhilfen.

    Vorgesehener Realisierungszeitraum: Baubeginn 2020 bis Bauende 2021

    Die Baukostenberechnung für die Errichtung beträgt 49.285,00 EUR. Hier inbegriffen sind Planungskosten in Höhe von 6.000,00 EUR.

 

 

In den Baukosten der gesamten Maßnahme sind weiterhin Kosten für die Sanierung der Gebäudeanlage und Gestaltung des Umfeldes für das Areal an der „Schubert-Linde“ in Höhe von 82.428,73 EUR enthalten.

Somit betragen die Gesamtkosten 944.150,73 EUR. Darin sind Eigenmittel bei einer 85-%-Förderung von 141.622,61 EUR enthalten.

 

In dem Förderprogramm ist es erforderlich, einen polnischen Partner im Projekt mit einer eigenen Maßnahme zu haben. In Brody ist es geplant, ein Gebäude für ein Kulturzentrum zur Vernetzung der beiden Parks im Rahmen des europäischen Parkverbundes zu sanieren. Die Stadt Forst (Lausitz) ist in diesem Vorhaben der Leadpartner und trägt somit die Gesamtverantwortung in der Umsetzung und Finanzierung des Projektes.

 

Die polnische Seite hat die Partnerschaftsvereinbarung vor Abschluss des Fördervertrages unterzeichnet und die Baugenehmigung für das Projekt in Polen liegt ebenfalls vor. Des Weiteren müssen die weichen Faktoren des Projektes gemeinsam mit Brody erfüllt werden. Dazu gehören u. a. ein Parkführer und ein Schülerkunstwettbewerb.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

944.150,73

EUR

928.868,29

EUR

26.658,83

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Grundriss Überwinterungshaus

  Perspektiven Überwinterungshaus

  

Anlage 2 - Grundriss Servicepoint

  Ansichten Servicepoint

  

Anlage 3 -  Grundriss Edelrosenbeet

  Ansichten Edelrosenbeet

  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Grundriss Überwinterungshaus (81 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Perspektiven Überwinterungshaus (448 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Grundriss Servicepoint (144 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2 Ansichten Servicepoint (101 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3 Grundriss Edelrosenbeet (89 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3 Ansichten Edelrosenbeet (547 KB)