Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0164/2020  

 
 
Betreff: Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
hier: Bestätigung der Genehmigungsplanung zur Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Entscheidung
13.08.2020 
13. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe geändert beschlossen   
Anlagen:
lageplan freianlagen
grundriss kg und eg
grundriss og1
grundriss og2
grundriss og3
ansicht nord süd ost west
ansicht nord
ansicht süd
ansicht ost
anlage 2 kostenübersicht

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die durch das Planungsbüro Krekeler Architekten Generalplaner GmbH erarbeitete Genehmigungsplanung (LPH 4) für die Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule und beauftragt die Bürgermeisterin, auf dieser Grundlage die Baugenehmigung zu beantragen.

    Die Anlagen 1 und 2 (Genehmigungsplanung und Kostenberechnung) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe beauftragt die Bürgermeisterin, das Planungsbüro Krekeler Architekten Generalplaner GmbH mit den r das Vorhaben notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 zu binden.

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird ständig über den Stand des Vorhabens informiert.

Erläuterungen:

 

Der Bund fördert seit 2014 im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus (NPS) investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Der geförderte Anteil bei diesem Investitionsprogramm umfasst 90 %.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit dem Projekt Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule beteiligt.

 

Durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss wurde am 04.09.2019 die Beschlussvorlage SVV/0016/2019 (neu) Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus hier: Bestätigung der Vorplanung zur Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule Bestätigung der Vorplanung sowie Weiterbeauftragung der Leistungsphase 3 und 4 bestätigt.

 

Die Prüfergebnisse aus der Vorlage SVV/0087/2019 wurden am 10.12.2019 dem Ausschuss mitgeteilt und sind in die weitere Planung eingeflossen.

 

Der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme Brandenburgisches Textilmuseum als Premiumprojekt vom 19.02.2020 liegt der Stadt Forst (Lausitz) vor.

 

Auf Antrag vom 18.12.2019 bewilligte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine nicht rückzahlbare Zuwendung gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) als Projektförderung auf Ausgabenbasis bis zum Höchstbetrag von 7.416.000 EUR zur Durchführung der Maßnahme.

 

Ziel des Projektes ist es, den südlichen Innenstadtbereich von Forst (Lausitz) wirtschaftlich und kulturell zu stärken, den Museumsbetrieb nach internationalen Standards mit überregionaler und grenzüberschreitender Attraktivität zu gewährleisten, die Leihgabe der Stadtbahn Lokomotive 36 die Schwarze Jule dauerhaft und zweckmäßig zu präsentieren sowie die historischen Industriebauten unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, der energetischen Ertüchtigung, der Barrierefreiheit und der Anforderungen an Neubauten modellhaft zu sanieren.

 

Am 04.05.2020 wurden die Unterlagen zur baufachlichen Prüfung beim Landesamt für Liegenschaften und Bauen eingereicht. Das Ergebnis der Prüfung steht aus.

 

Das Planungsbüro Krekeler Architekten Generalplaner GmbH hat in Abstimmung mit der Stadt Forst (Lausitz) und den genehmigenden Behörden (Untere Denkmalbehörde, Bauordnungsamt, Untere Wasserbehörde) die Vorlagen und Nachweise für die Genehmigung des Projektes erarbeitet, zusammengestellt sowie die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen angepasst und ergänzt.

 

r die Planung war die Bestandsanalyse des denkmalgeschützten Gebäudes von grundlegender Bedeutung. Das Bauen im Bestand erfordert eine Erkundung des Gebäudes (Konstruktion, Bauwerksteile, Schäden, Beanspruchbarkeit, Klärung der Schadensursachen, Aufdecken versteckter Mängel, Kontamination) und des Baugrundes.

 

Im Ergebnis dieser fundierten Bestandsanalyse kann die vorhandene Bausubstanz bezüglich ihrer Struktur, ihrer Qualität, den vorhandenen Konstruktionen einschließlich des Bauzustandes sowie hinsichtlich eventuell von ihr ausgehender Gefährdungen beurteilt werden.

 

Diese Erkenntnisse fließen nunmehr gesamtheitlich in die Genehmigungsplanung ein.

 

Die Kostenberechnung ist Bestandteil der Genehmigungsplanung.

 

Der Baubeginn ist für den Januar 2021 vorgesehen. Voraussetzung für den Beginn der Maßnahme sind die abgeschlossene baufachliche Prüfung, die Baugenehmigung und die Baufreiheit auf dem Gelände sowie in den Bestandsgebäuden des Brandenburgischen Textilmuseums.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

25.2.02.100 // 09611164

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

9.762.381,71

EUR

8.240.000,00

EUR

595.659,08

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1  Genehmigungsplanung

  Lageplan Freianlagen

  Grundriss Kellergeschoss / Erdgeschoss

  Grundriss 1. Obergeschoss

  Grundriss 2. Obergeschoss

  Grundriss 3. Obergeschoss

  Ansicht Ost / Teilschnitt JJ, Schnitt EE, Schnitt FF

Hauptgebäude / Nebengebäude

Ansicht Nord, Süd, Ost, West Hauptgebäude / Nebengebäude

Ansicht Nord / Teilschnitt BB, Schnitt DD Nebengebäude / Neubau

Ansicht Süd / Teilschnitt CC, Schnitt AA Hauptgebäude

 

Anlage 2  Kostenberechnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 10 1 lageplan freianlagen (1795 KB)    
Anlage 7 2 grundriss kg und eg (930 KB)    
Anlage 8 3 grundriss og1 (417 KB)    
Anlage 9 4 grundriss og2 (392 KB)    
Anlage 1 5 grundriss og3 (429 KB)    
Anlage 3 6 ansicht nord süd ost west (1179 KB)    
Anlage 4 7 ansicht nord (794 KB)    
Anlage 6 8 ansicht süd (541 KB)    
Anlage 5 9 ansicht ost (740 KB)    
Anlage 2 10 anlage 2 kostenübersicht (44 KB)